Vorsicht vor E-Mails die angeblich durch das „Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ versendet werden. Bei den verlangten Angaben handelt es sich um freiwillige Angaben. Wer der Aufforderung nachkommt, dem droht eine dreijährige Abofalle mit Kosten von knapp 1000 Euro pro Jahr.

(C) VRD – Fotolia.com

Wir wollen Firmen über eine neue Internetformular-Abzocke informieren. Aktuell werden massenhaft E-Mails an Betriebe versendet, in der sie dazu aufgefordert werden, die Richtigkeit von angeblich bereits erfassten Angaben zum eigenen Unternehmen auf der Seite eu-database.net zu prüfen und  zu bestätigen. Zudem sollen Betroffene dort eine Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung der Daten erteilen.

Bei der Erfassung Ihrer Unternehmensdaten handelt es sich jedoch um eine freiwillige, nichtamtliche, und kostenpflichtige Eintragung. Wer die Daten einträgt und abschickt, für den kann es teuer werden.

Die eu-database.org E-Mail

In der Betreffzeile der E-Mail lautet es:

Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(USt-IdNr)“.

Der Inhalt der E-Mail selbst lautet wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen. Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet. Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist. Bitte überprüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

 Hier prüfen und bestätigen: http://www.eu-database.org/index…

Verlangte Formular-Angaben sind nicht verpflichtend – Teurer Vertrag droht

Die erwähnte Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften regelt die Versteuerung bei innergemeinschaftlichen Leistungen, sieht aber keine verpflichtende Eintragung in eine zentrale Datenbank vor.

Sollten Sie als Unternehmer die Formular-Daten ausgefüllt- und den Button „Absenden“ angeklickt haben, kann es teuer werden. Dann soll ein Vertrag zustande gekommen sein, wonach Sie jährlich knapp 1000 Euro zahlen- und 36 Monate an den Vertrag gebunden sein sollen.

Ähnliche Fälle bereits aus der Vergangenheit bekannt

Anders als bei bereits bekannten und ähnlichen Formular-Fällen wie die „Branchenbuchabzocke durch „Deutsches Firmenregister“-USTID-Nr.de“, handelt es sich im nun bekannt gewordenen Fall um ein reines Internetformular.

Aufgrund der Aufmachung entsteht schnell der Eindruck, dass es sich um Eintragungen in ein amtliches Register handelt. Hinsichtlich früherer ähnlicher Formularfallen haben jedoch bereits mehrere Gerichte entschieden, dass kein Anspruch auf Zahlung besteht.

Ob in der Masche auch ein versuchter Betrug zu sehen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Der BGH hatte jedenfalls für eine Abofalle im Internet bereits in der Vergangenheit entschieden, dass ein Betrug auch durch Verschleierung der Kostenpflicht begangen werden kann (BGH, Urteil vom 5. März 2014 – 2 StR 616/12).

Der Schaden durch solche Formularfallen liegt bereits bei mehreren Millionen Euro jährlich.

Der wichtigste Rat lautet: nicht voreilig zahlen!

Wir sind der Meinung, dass es höchst zweifelhaft ist, ob hier überhaupt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Wie die rechtliche Situation aussieht, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Betroffene Unternehmer sollten sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wir stehen hierzu gerne zur Verfügung.

tsp