Wieder hält ein Hackerangriff die Verbraucher in Atem: dieses Mal konnten Unbekannte Zugriff auf diverse Daten des Unternehmens Spread Group, zu dem auch die bekannte Marke Spreadshirt gehört, erlangen. Betroffene – egal, ob Kunden, Mitarbeiter oder externe Dienstleister – haben ein Auskunftsrecht und Chancen auf Schadensersatz. Mit unserem kostenlosen Schreiben können Sie überprüfen, ob auch Sie betroffen sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Die Kanzlei WBS berät Sie gerne zu Ihren nächsten rechtlichen Schritten.

2021 scheint das Jahr der Datenlecks zu sein. Kurz nach dem großen LinkedIn-Skandal und dem Klarna-Datenleck ist nun das Leipziger Unternehmen Spread Group in das Visier von Hackern gerutscht. Dritte konnten laut eigenen Aussagen des Unternehmens auf „Adressdaten, vor 2014 gespeicherte Passwort-Hashes sowie Bankverbindung bzw. PayPal-Adressen“ zugreifen. Betroffene sind dabei Kunden, Mitarbeiter, externe Dienstleister und Partner des Unternehmens. Warum das Sicherheitsproblem auftreten konnte, ist noch nicht bekannt und wird nun sowohl vom Unternehmen selbst als auch von externen Cyber-Security-Spezialisten geklärt.

Bekannte Marke Spreadshirt betroffen

Das sieht wieder einmal nach vielen geschädigten Kunden aus. Insbesondere mit Blick auf die Reichweite des Unternehmens. So gehört zu der Spread Group vor allem die bekannte Marke Spreadshirt. Auf der entsprechenden Online-Plattform können Kunden T-Shirts erwerben, aber auch selbst entwerfen. Sie können sogar eigene Shops erstellen. Die Marke erfreute sich gerade in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit.

Umso erschreckender sind nun die Hacker-Neuigkeiten für die Kunden. Aber das müssen Sie als Betroffene nicht einfach hinnehmen!

Wie kann WBS mir helfen? Fordern Sie Auskunft und Schadensersatz

  1. Sie haben gegenüber Spreadshirt einen Auskunftsanspruch. Holen Sie sich Gewissheit darüber, ob auch Sie betroffen sind und wenn ja, welche Ihrer Daten genau betroffen sind.
  2. Fordern Sie im Anschluss Schadensersatz! Gemäß Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht Ihnen bei schuldhaften Verstößen ein „angemessenes Schmerzensgeld“ zu.

Damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, stellen wir Ihnen hier unser für Sie angefertigtes kostenloses und unverbindliches Auskunftsschreiben zur Verfügung. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link:

+++ Auskunftsschreiben Spreadshirt +++