Die weite Verbreitung der Informationstechnologie bietet enormes Potenzial für Straftäter. Sie sind Opfer von IT-Straftaten wie Phishing geworden? Sie benötigen rechtliche Unterstützung zum Thema IT-Sicherheit? Sie sind Hacker und mit der Durchführung eines Penetrationstests beauftragt worden? Infos zu Rechtsfragen rund um Computerkriminalität finden Sie hier.
Häufige Fälle von Computerkriminalität sind:
- Online-Bankingbetrug wie Phishing oder Rücküberweisungsfälle
- Kredit- und EC-Kartenbetrug wie Doubletten oder Missbrauch nach Phishing / Hacking
- Online-Betrügereien im Allgemeinen wie Scaming oder Abzockfälle
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen, z.B. Beleidigung, Verleumdung, Bildveröffentlichungen oder Hate-Porn
In all diesen Fällen bietet es sich an, neben der strafrechtlichen Opferberatung auch die potenziellen zivilrechtlichen Ansprüche für Sie durchzusetzen.
In Einzelfällen stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Beschuldigter in entsprechenden Verfahren sind.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch in folgenden Angelegenheiten:
Penetrationstests
Viele Unternehmen engagieren Hacker, um sog. Penetrationstests durchzuführen und ihre IT-Systeme auf Sicherheitslücken zu testen. Doch was, wenn Hacker solche Tests ohne Auftrag durchführen oder über die zulässigen Grenzen hinausgehen?
IT-Sicherheitsgesetz
Das IT-Sicherheitsgesetz soll zunächst Mindeststandards an Sicherheit etablieren. Über besondere Kommunikationswege soll eine Auswertung der zeitaktuellen Gefährdungslage ermöglicht werden. Außerdem entstehen aus dem Gesetz Meldepflichten. Was bedeutet das alles für betroffene Unternehmen?
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.
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