Smartphone-App Uber in London für legal erklärt
30. Oktober 2015
Der Londoner High Court hat entschieden, dass die Smartphone-App Uber nicht gegen Taxiregularien verstößt. Für das Unternehmen ist dies ein wichtiger Schritt.

Smartphone-App Uber in London für legal erklärt© SIGNTIME – Fotolia
Nachdem rund 25.000 Londoner Taxifahrer in London gegen Uber Beschwerde eingelegt hatten, hat das Gericht in London nun eine Entscheidung getroffen. Die Taxifahrer werfen der App des in San Francisco gegründete Start-ups unter anderem vor, durch das private Nutzen von Taximetern gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Nach Ansicht des Londoner High Court liegt ein Rechtsverstoß jedoch nicht vor.
App ist kein ein Instrument für die Tarif-Kalkulation
Die App vermittelt Fahrten zwischen Fahrgästen und privaten Fahrern. Der Fahrtpreis wird mithilfe von GPS und anderen Informationen ermittelt. Nach Ansicht der Taxifahrer handelt es sich daher bei der App um ein Instrument der Tarif-Kalkulation. Der Einsatz von Taximetern in Privatwagen ist jedoch verboten. Um den Streit langfristig zu klären, wurde der Londoner High Court nun mit der Ermittlung beauftragt. Das Ergebnis ist für die Taxifahrer aber ernüchternd. Das Gericht geht davon aus, dass die App aus rechtlicher Sicht nicht der Ermittlung eines Fahrtpreises dient.
Londoner Taxifahrer geben bezüglich Uber nicht auf
Der Taxifahrerverband, dem ca. 25.000 Londoner Taxifahrer angehören, will sich mit diesem Ergebnis aber nicht zufrieden geben. Die Erlangung einer Lizenz für die Benutzung eines Taximeters setzt zahlreiche und langwierige Prüfungen voraus. Dies könne nicht einfach umgangen werden. Nach eigenen Aussagen plant der Verband deshalb jetzt den nächsten Schritt: mit dem Gang zum Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof des Königreichs, hoffen sie erneut auf eine Entscheidung zu ihren Gunsten.
Signalwirkung für Deutschland
Uber erhofft sich durch diese Rechtsprechung auch positive Auswirkungen für den deutschen Raum. So erklärte ein Pressesprecher das Urteil sei „im Sinne des Verbrauchers und gegen unnötige Regulierung“ entschieden. Auch in Deutschland sorgte die App für viele Diskussionen. Mehrere deutsche Gerichte haben bereits Entscheidungen zu Ungunsten der App getroffen. Die App soll demnach wettbewerbswidrig sein. Mittlerweile darf die App in Deutschland nur noch zur Buchung von Taxis oder lizenzierten Mietwagen genutzt werden. Eine Entscheidung der nächsten Instanz bleibt abzuwarten.
Uber: Auch international viele Auseinandersetzungen
Uber hat in der Vergangenheit immer wieder international für Auseinandersetzungen über die rechtliche Zulässigkeit einer solchen App gesorgt. Erst vor kurzem wurde die App auch in Belgien verboten. (CAT)
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Kategorien: IT-Recht