Die gewerbliche Vermittlung von Fahrdiensten über die Smarthone App UberPOP sowie UberBlack ist rechtswidrig. Dies hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 10.04.2015 (Az. OVG 1 S 96.14) bestätigt.

 Uber: OVG Berlin-Brandenburg sieht Verbot als rechtmäßig an © Scanrail - Fotolia
Uber: OVG Berlin-Brandenburg sieht Verbot als rechtmäßig an © Scanrail – Fotolia

Auch nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts durfte das für den Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten den Einsatz der vorgenannten Apps im Land Berlin mit sofortiger Wirkung verbieten, weil das Unternehmen Uber über seine in Amsterdam ansässige Tochterfirma eine gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen betreibe und damit gegen zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts verstoße, ohne im Besitz der erforderlichen Genehmigung zu sein.

Uber sei als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes anzusehen, denn das Unternehmen beschränke sich nicht auf die bloße Vermittlung von Fahrdiensten, sondern betreibe diese selbst, insbesondere, weil es im Außenverhältnis als Vertragspartner auftrete. Der Einsatz von UberPOP und UberBlack unterscheide sich sowohl von der Tätigkeit der Taxizentralen und den (echten) „Taxi-Apps“, mit denen jeweils lizensierte Taxen herbeigerufen werden können, als auch von der Tätigkeit der Mitfahrzentralen. Das Verbot, dessen sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse geboten sei, verstoße nicht gegen das Recht der Europäischen Union. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.04.2015

Weshalb Uber bedenklich ist

Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zu Uber ist zu begrüßen. Denn die Fahrer gehen ein hohes Risiko ein, weil sie keinen Versicherungsschutz haben. Das bedeutet, dass sie bei einem Verkehrsunfall für Schäden selbst haften, weil ihre KFZ-Haftpflicht nicht für eine gewerbliche Personenbeförderung aufkommt. . Und dies kann insbesondere bei Personenschäden teuer werden. Dies kann übrigens auch für Kunden ein erheblicher Nachteil sein, wenn sie bei einer Fahrt einen Schaden erleiden und an einen finanziell schlecht gestellten Fahrer geraten. Darüber hinaus bestehen für die Fahrer nur geringe Verdienstmöglichkeiten.(HAB)