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Änderungskündigung – Was Arbeitnehmer wissen sollten

Bei einer klassischen Kündigung endet ein Arbeitsverhältnis – bei einer Änderungskündigung muss das nicht der Fall sein. Was eine solche Kündigung beinhaltet, welche Rechte Arbeitnehmer in dieser Situation haben und ob es ratsam ist, sich direkt an einen Anwalt zu wenden: Das erklärt dieser Artikel.

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines bestehenden Vertrags, mit der gleichzeitig ein neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird. Der neue Vertrag enthält angepasste Bedingungen – in der Regel sind sie schlechter für den Arbeitnehmer.

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Welche Folgen eine Änderungskündigung hat

Ein Arbeitnehmer spricht eine Änderungskündigung aus, wenn er das Arbeitsverhältnis nicht in der aktuellen Form weiterlaufen lassen möchte. Es ist ihm nicht möglich, einfach einzelne Passagen aus dem Vertrag zu streichen – beispielsweise die Auszahlung von Urlaubsgeld betreffend. Möchte er das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen weiterlaufen lassen, braucht er die Zustimmung des Arbeitnehmers, der sein Vertragspartner ist. Beide Parteien können zunächst versuchen, sich auf neue Konditionen zu einigen. Gelingt dies nicht, wird eine Änderungskündigung ausgesprochen. Auch Arbeitnehmer können theoretisch eine Änderungskündigung aussprechen, das passiert in der Praxis aber sehr selten.

Erteilt der Arbeitgeber eine Änderungskündigung, bedeutet dies zunächst, dass das Arbeitsverhältnis in der bestehenden Form beendet wird. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie sich der Arbeitnehmer verhält. Klar ist: Es geht nicht weiter wie vor der Änderungskündigung. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot der Weiterbeschäftigung an, kann er ohne zeitliche Unterbrechung in seinem Job weiterarbeiten – allerdings zu den neuen Bedingungen des Arbeitgebers. Er nimmt also beispielsweise in Kauf, auf Zusatz- oder Bonuszahlungen zu verzichten oder erklärt sich zu angepassten Arbeitszeiten bereit, um die Stelle zu behalten.

Eine Änderungskündigung wird gesetzlich wie eine klassische Kündigung behandelt. Es greift also das Kündigungsschutzgesetz, wenn es mehr als zehn Mitarbeiter gibt und der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist. Das ist wichtig, falls eine Kündigungsschutzklage oder Änderungsschutzklage (s.u.) eingereicht wird.

Handlungsoptionen von Arbeitnehmern bei einer Änderungskündigung

Wenn Arbeitnehmer eine Änderungskündigung erhalten, haben sie folgende Rechte und Möglichkeiten:

  • Sie können – wie dargestellt – das Angebot annehmen. In diesem Fall behalten sie ihren Job und führen ihn zu neuen Konditionen aus, müssen also vermutlich Abstriche machen.
  • Sie können das Angebot ablehnen. Dann bleibt es dabei, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird – Arbeitnehmer können dann Kündigungsschutzklage einreichen. Gehen Arbeitnehmer diesen Weg, kann es sein, dass die Kündigung als unwirksam erklärt wird. Verlieren sie den Prozess allerdings, können sie das geänderte Angebot des Arbeitnehmers nicht mehr annehmen, da die Fristen dafür verstrichen sind (s.u.).
  • Sie können das Angebot unter Vorbehalt annehmen. In dieser Variante stimmt der Arbeitnehmer den neuen Bedingungen zu – unter dem Vorbehalt, dass die Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Um das zu überprüfen, muss eine sogenannte Änderungsschutzklage erhoben werden.

Bei allen Handlungsoptionen sollte man die Formalien kennen und die Fristen von drei Wochen im Blick haben: In dieser Zeit kann das Angebot angenommen werden, auch die Annahme unter Vorbehalt muss in dieser Frist erklärt und die dazugehörige Änderungsschutzklage eingereicht werden. Lehnt ein Arbeitnehmer das Angebot ab und kommt es dadurch zur Kündigung, kann die Kündigungsschutzklage ebenfalls nur innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.

Wie sollten Arbeitnehmer reagieren, wenn sie eine Änderungskündigung erhalten?

Spricht ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus, sollten Arbeitnehmer möglichst schnell reagieren, um die oben genannten Fristen nicht verstreichen zu lassen. Wer die Änderungskündigung akzeptieren und zu den angepassten Bedingungen weiterarbeiten möchte, benötigt nicht unbedingt rechtliche Unterstützung – in allen anderen Fällen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Anwaltsrecht zu kontaktieren. Dieser kann für Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, das neue Angebot zu akzeptieren, er kann Sie über die weiteren Optionen aufklären, kennt alle Formalien und kann Sie gegebenenfalls bei einer Kündigungsschutzklage begleiten. Die Experten von WILDE BEUGER SOLMECKE stehen Ihnen in dieser Situation gerne zur Seite.

Häufig wird die Empfehlung ausgesprochen, die Änderungskündigung zunächst unter Vorbehalt zu akzeptieren. Damit erklären sich die Arbeitnehmer bereit, zumindest vorübergehend zu den geänderten Bedingungen zu arbeiten. Die Änderungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden, sonst erlischt der Vorbehalt und die Änderungskündigung sowie die neuen Vertragsbedingungen gelten als angenommen. Ist die Änderungsschutzklage erfolgreich, greift das Kündigungsschutzgesetz und der Arbeitnehmer kann unter den alten Bedingungen weiterarbeiten. Gewinnt hingegen der Arbeitgeber, sind die neuen Arbeitsbedingungen wirksam und der Arbeitnehmer hat diese nun zu akzeptieren.

Unter gewissen Umständen ist es auch möglich, bei einer Änderungskündigung eine Abfindung zu erhalten. Diese können Arbeitgeber in Aussicht stellen, wenn Arbeitnehmer im Gegenzug darauf verzichten, vor Gericht zu ziehen. In manchen Fällen bieten Arbeitgeber auch eine Abfindung als Entschädigungszahlung für die künftig schlechteren Vertragsbedingungen an. Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt beraten, ob es für Sie sinnvoll ist, um eine Abfindung zu verhandeln oder diese anzunehmen.

Fazit: Was tun bei einer Änderungskündigung?

  • Arbeitnehmer sollten schnell entscheiden, ob sie die neuen (häufig schlechteren) Arbeitsbedingungen annehmen möchten oder nicht.
  • Nehmen sie das neue Angebot an, können Mitarbeiter den Job behalten, müssen aber häufig Abstriche machen.
  • Sie können die Änderungskündigung auch unter Vorbehalt annehmen und im Anschluss gerichtlich überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt wird. Gewinnen Arbeitnehmer diesen Prozess, können sie zu den alten Bedingungen weiterarbeiten, andernfalls müssen sie die neuen Konditionen akzeptieren.
  • Wer das Angebot ablehnt, kann eine Kündigungsschutzklage einreichen – riskiert damit allerdings, am Ende ohne Job zurückzubleiben.