Wer als Unternehmen in einem Blogbeitrag erwähnt wird, kann nicht aus willkürlichen Gründen dagegen vorgehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg.

Im vorliegenden Fall wendete sich ein Unternehmen gegen einen Blogbeitrag. In diesem behauptete der Verfasser, dass über diese Firma eine Lebensversicherung vermittelt worden sei. Nach dem Abschluss habe er einen Kloß im Hals gehabt. Außerdem sei die Versicherung undurchsichtig.

Im Folgenden verlangte die Firma vom Verfasser die Entfernung des Blogbeitrages, weil sie nicht als Vermittler fungiert habe. Außerdem hätten die Äußerungen rufschädigenden Charakter.

Das Landgericht Hamburg wies jedoch die schließlich erhobene Klage mit Urteil vom 21.01.2011 (Az. 325 O 175/10) ab. Ein Anspruch auf Löschung eines Blogbeitrages besteht nach Ansicht der Richter nur, wenn die Firma um ihren guten Ruf fürchten muss oder auf sonstige Weise in ihren Interessen beeinträchtigt wird. Und dies ist hier nicht ersichtlich. Hinzu kommt, dass das Unternehmen mit der betreffenden Versicherung wirtschaftlich verflochten ist.

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