Das Portal „Lebensmittelklarheit.de“ ist seit dem 20.07.2011 online. Hinter dieser Internetplattform steht niemand geringeres als Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der CSU, die dieses Projekt durch ihr Ministerium (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; kurz: BMELV) mit 775.000 € fördert.

Betreut wird das Ganze vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbV). Das Ziel von „Lebensmittelklarheit.de“ ist es, mehr Transparenz zwischen Hersteller und Verbraucher herzustellen. Die Verbraucher haben nun selbst die Möglichkeit, Produkte zu melden, bei denen sie sich getäuscht fühlen. Etwaige Etikettenschwindel  können somit öffentlich entlarvt werden.

Über ein Formular kann dies dann gemeldet werden, wenn der Verbraucher der Ansicht ist, dass auf einer Verpackung irreführende Angaben vorhanden sind. Anschließend wird der Vorwurf seitens der Redaktion geprüft und dem Hersteller wird die Möglichkeit gegeben – innerhalb einer Frist von sieben Tagen – Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen.

Aigners Projekt ist allerdings sehr umstritten. Die Lebensmittelbranche bezichtigt die Internetseite „Lebensmittelklarheit.de“ als „Online – Pranger“, da auf der Internetseite die Marke sowie Händler- und Herstellernamen genannt werden.  Insbesondere verweist sie darauf, dass diese Webseite nicht als Ersatz für gesetzliche Regelungen fungieren kann.

Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner wehrt sich jedoch dagegen vehement gegen diese Argumente. „Dialog ist das Gegenteil von Pranger“, ist sie der Auffassung. Für die Internetplattform spricht die Tatsache, dass mit der Stiftung Warentest die Öffentlichkeit ebenfalls auf Produkte jeglicher Art aufmerksam gemacht wird. Dabei werden die Produkte mit Marken- und Herstellernamen genannt.

Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie empfindet es als positiv, dass sich Verbraucher über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und mögliche Etikettenschwindel informieren können. Die Nennung der Namen von Hersteller und Händler sowie die Marke des Produkts, hält Horst jedoch für untragbar. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das jeweilige Produkt anonym dargestellt werden soll, wenn lediglich die Aufmachung umstritten ist. Der Name soll nur dann genannt werden, wenn dadurch rechtliche Vorgaben verletzt werden.

Die Seite auch schon einige Erfolge vorzuweisen. So wird bspw. das Produkt „Country Chicken“ von Iglo vom Markt genommen, da der Hähnchenfleischanteil dieses Produkts lediglich 76% anstatt der laut Verpackung offerierten 100 % Hähnchenbrust. Es gilt schließlich der Slogan: „Drin ist was drauf steht.“

Quellen:

http://www.focus.de/finanzen/recht/lebensmittelklarheit-de-online-pranger-fuer-lebensmittel-kollabiert_aid_647774.html

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13498289/Verbraucherportal-bricht-nach-Ansturm-zusammen.html

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wissen-was-auf-den-tisch-kommt/4473464.html