Bei Protesten gegen Neonazi-Aufmärsche  hat die Dresdner Polizei im Wege eine Funkzellenabfrage die Verkehrsdaten von Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Die Grünen möchten durch ihre kleine Anfrage im Bundestag klären, inwieweit eine solche Maßnahme durchgeführt werden darf.

Wie die Bundesregierung mit Blick auf die betroffenen Grundrechte der Bürger (Demonstrationsfreiheit, Fernmeldegeheimnis) und den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Tatsache beurteilt, dass in einer Funkzelle unter Umständen regelmäßig eine erhebliche Zahl an der Straftat Unbeteiligter von der Maßnahme betroffen ist, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/6416) wissen.

Die Funkzellenabfrage ist eine verdeckt erfolgende Ermittlungsmaßnahme zum Zwecke der Strafverfolgung. Dabei fragen Behörden Telekommunikationsverbindungsdaten ab, die in einem bestimmtem räumlich abgrenzbaren Bereich (Funkzelle) hinweg anfallen. Ziel der Maßnahme laut Grüne die Identität von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen.

Quelle:

Aktuelle Meldung des deutschen Bundestages (hib) Nr. 299 vom 12.07.2011