Als Reaktion auf das Urteil des Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2014 plant Google die auf Wunsch von Nutzern gelöschten Inhalte zu markieren.

 Google reagiert auf EuGH- Urteil©-ferkelraggae-Fotolia-Fotolia_31081868_XS
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Diese Markierungen sollen ähnlich funktionieren, wie die Hinweise, die verwendet werden um Anzuzeigen, dass Beiträge auf Grund von Urheberrechtsverletzungen entfernt wurden. Diese Hinweise werden zukünftig am Ende einer Seite zu finden sein.
Damit kommt der Konzern der Verpflichtung nach, persönliche Informationen von Nutzern auf deren Wunsch hin zu löschen.
Seit zwei Wochen ist nun ein Onlineformular freigeschaltet, mit dem in Europa diese Löschung beantragt werden kann. Nach Angaben des Konzernes sind es bereits 41.000 Anfragen, von denen knapp 1/3 Betrugsfälle, 1/5 schwere Straftaten und 12% im Zusammenhang mit Kinderpornographie stehen. Um die Transparenz zu erhalten wird Google halbjährlich Zahlen über die gelöschten Inhalte bereitstellen.
Jeder Antrag wird von einem eigens dafür eingerichteten Komitee geprüft, allerdings nicht immer stattgegeben. Entfernt würden nur Beiträge, bei denen die Löschung im öffentlichen Interesse sei.

Kritik an dem Urteil gab es unter Anderem von Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Mitglied des Prüfungskomitees. Er bezeichnete das Urteil als Zensur und das Urteil des EuGH als nicht hilfreich, ja sogar hinderlich in der notwendigen Bewertung, welche Informationen Privat und welche dies nicht sind. Seiner Ansicht nach sind solche, die von Zeitungen genutzt, der Wahrheit entsprächen und in Gerichtsdokumenten zu finden wären keine privaten Informationen.