Die geplante Einführung des Leistungsschutzrechts sorgt momentan für Diskussionen. Während die Presseverlage das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition begrüßten, übte Ex-Google-Chef Schmidt Kritik am Leistungsschutzrecht. Nun hat ein Verleger sich kritisch zu den Plänen geäußert. Georg Schäff, Verleger des “Donaukuriers”, sieht in dem Leistungsschutzrecht eine Überregulierung, sagte er in einem Interview mit “donaukurier.de”.

“Ich halte wenig bis gar nichts davon, wenn mittels rechtlicher Zwänge im Grunde genommen nichts anderes geschehen soll, als dass der freie Wettbewerb ausgehebelt wird”, so Schäff im Interview. Vielmehr müsse man Veränderungen akzeptieren und sich überlegen, “wie kann ich mein Angebot verbessern, sodass es die Menschen interessiert.”

Journalistischen und wirtschaftlichen Erfolg austarieren

Es sei dann am Verleger zu entscheiden, was er kostenlos zur Verfügung stelle. Er habe eine Verantwortung gegenüber der Pressefreiheit, was auch bedeute, “für einen ordentlichen Journalismus zu sorgen, der im Interesse der Menschen ist. Das geht auch mit der wirtschaftlichen Verantwortung einher. Journalistischen und wirtschaftlichen Erfolg muss man miteinander austarieren”, so Schäff im Interview.

Zudem sei die geplante Regelung praktisch unmöglich, da Sonderfälle wie z. B. Blogger, die Werbung auf ihrer Seite geschaltet haben, darunter fallen könnten. “Es ist einfach nun mal so, dass der digitale Wandel rasant geht. Was nicht heißt, dass alles gut und richtig ist. Aber es ist so, wie es ist. Und da muss man einfach damit umgehen und vernünftig handeln und nicht heulen”, so Schäff weiter

Der Entwurf der schwarz-gelben Koalition sieht ein Leistungsschutzrecht für Verlage im Online-Bereich vor. Demnach sollen künftig gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren für die Verbreitung von Zeitungsartikel oder ähnlichen Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Somit “werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen”, so der Beschluss der Koalition. Dies würde bedeuten, dass künftig z. B. Google für Snippets von Presseerzeugnissen in der Suchergebnisleiste zahlen müsste.