Ihr betreibt einen erfolgreichen Youtube Kanal und wollt wissen, ob es sich lohnt einem Youtube-Netzwerk beizutreten? Wir zeigen die Vor- und Nachteile eines Beitritts auf. Zudem haben wir die wichtigsten MCN Netzwerke in einer übersichtlichen Tabelle miteinander verglichen, sodass ihr auf einem Blick erkennen könnt, welches Youtube-Netzwerk sich am besten für eure Zwecke eignet.

Sinn und Zweck der Youtube-Netzwerke

YouTube-Netzwerke haben sich auf Basis der YouTube-Plattform entwickelt. Mit etwa 40 Millionen Usern, die monatlich deutschlandweit erreicht werden, ist YouTube die größte Videoplattform in Deutschland.[1] Ein Youtube-Netzwerk ist der Zusammenschluss mehrerer Kanäle zur gemeinsamen Verfolgung von Zielen (z.B. Produktentwicklung, Marketings oder Finanzierung). YouTube-Netzwerke fügen lizensierte, eigenproduzierte und koproduzierte Channels zusammen und vermarkten sie. YouTube-Netzwerke haben sich erfolgreich in das System aus Produzenten, Medienkonzernen, der Community und natürlich den YouTubern eingebunden.

Welche YouTube-Netzwerke gibt es und wo liegen die Unterschiede?

Es gibt verschiedene Arten von YouTube-Netzwerken. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Funktionen und Leistungen. Es gibt die umfänglich leistenden Netzwerke. Sie decken die meisten Funktionen und Leistungen ab, die ein YouTuber in Anspruch nehmen kann. Sie bedienen sich eigener Vermarktungseinheiten, Tools und Plattformen. Sie betreuen Channels aller Art. Nischen-Netzwerke spezialisieren sich auf Anforderungen bestimmter Genres. Sie wollen zum Beispiel nur Musiker und Labels oder Let’s Player und Gamer ansprechen. Daneben gibt es Netzwerke, die nicht selbst vermarkten. Diese stellen den YouTubern lediglich verschiedene Tools und Services bereit und greifen nicht aktiv in die Produktion oder die Reichweitenerweiterung ein. Einzelne Netzwerke konzentrieren sich ganz auf die Förderung von Talenten und Produzenten. Hierfür arbeiten sie mit einer geringen Anzahl erfolgreicher YouTuber zusammen, dafür ist die Zusammenarbeit umso intensiver.

Umfassende Leistungsnetzwerke[2]

Name Beteiligung Länder Homepage
Mediakraft Venture CapitalFinanzierung (Capnamic, Shortcut) EU www.mediakraftnetworks.de
Mediakraft ist einer der größten Online-TV Sender in Deutschland. Gegründet wurde es von YouTubern und das Aushängeschild sind die YouTube-Stars von Y-Titty. In ihrem Subnetzwerk MagnoliaNetz wird speziell die Zielgruppe Beauty, Lifestyle und Fashion bedient. Mediakraft hat 300 Mio. Videoabrufe im Monat, 16 Mio. Unique User und rund 1000 Kanäle.
Divimove Bertelsmann EU www.divimove.de
Dieses Netzwerk unterstützt YouTuber aus allen Bereichen. Ob Entertainment, Games, Beauty oder Howto&Tech. In Europa zählt Divimove zu einem der größten Netzwerke. Mit 1400 Kanälen im Netzwerk und 300 Mio. Videoabrufen monatlich sind sie innerhalb der EU ganz vorne mit dabei.
Studio71 ProSiebenSat.1 DE www.studio71.com
ProSiebenSat.1 hat ein eigenes Netzwerk gegründet und kann die Vermarktung von SevenOne nutzen sowie MyVideo und TV-Studios zugunsten der YouTuber einsetzen. Studio71 konnte bereits erfolgreich Gronkh unter Vertrag nehmen. Studio71 hat 130 Kanäle im Netzwerk und 130 Mio. Videoabrufe im Monat.
Tube One Ströer DE www.tubeonenetworks.de
Tube Agency, GameInside und ein Investment der Ströer group führten zur Entstehung des Tube-One Netzwerks. Das Netzwerk hat 145 Mio. Videoabrufe im Monat und 10 Mio. Unique User in Deutschland. Es hat bisher 80 Kanäle.
Maker Studios Disney WW www.makerstudios.com
Auch MakerStudios wurde von YouTubern gegründet. Dieses Netzwerk sucht und fördert gezielt Talente. Der meist abonnierte Kanal weltweit, PewDiePie, gehört zu Maker Studios. Weltweit kann dieses Netzwerk über 5000 Kanäle, 6500 Mio. Videoabrufe im Monat und 32 Mio. Unique User innerhalb der USA vorweisen.
Fullscreen Venture CapitalFinanzierung (Comcast) WW www.fullscreen.com
Das 2011 entstandene Netzwerk ist bis heute unabhängig und konnte den Angeboten für eine Beteiligung von Yahoo und Warner Bros. bisher widerstehen. Dieses Netzwerk entwickelte eine eigene App für die Vermittlung von Sponsoring und Product Placement. Mit einer Zahl von 3200 Mio. Videoabrufen im Monat, 28,5 Mio. Unique Usern in den USA und über 33000 Kanälen ist es weltweit ganz vorne mit dabei.
AwesomenessTV DreamWorks WW www.awesomenesstvnetwork.com
Seit der Übernahme des Kanals und Netzwerks AwesomenessTV durch DreamWorks Animation, konzentriert sich das Netzwerk auf eine junge Zielgruppe und fördert insbesondere junge Talente. Mit über 85000 Kanälen, 10 Mio. Unique Usern in den USA und über 450 Mio. Videoabrufen im Monat braucht es sich nicht zu verstecken.
Base79 Chernin Group & EMC CAA WW www.base79.com
Das Londoner Netzwerk ist das größte Netzwerk außerhalb der USA und seit kurzem auch in Deutschland aktiv. Eine Niederlassung in Berlin ist bereits vorhanden und eine Website auf Deutsch wird folgen. Über 400 Kanäle kann Base79 bereits vorweisen. 650 Millionen Videoabrufe pro Monat sprechen auch hier eine deutliche Sprache.
EXMGE WW www.exmge.com
Ursprünglich war dieses Netzwerk für Musiker gedacht. Mittlerweile unterstützt es Musiker, Labels und Unternehmen und hat 59 Mio. Videoabrufe im Monat.

 

Nischen-Netzwerke

Name Beteiligung Länder Homepage
Allyance networks IDG DE www.jointheallyance.de
Das Allyance Netzwerk gehört zu den größten deutschen Gaming-Netzwerken. Es ist aus dem YouTube Kanal GameStar entstanden und hat sich seit 2010 auf über 280 Kanäle und 100 Mio. Videoabrufe im Monat gesteigert.
Kontor Records Keine Finanzierung DE www.kontorrecords.de
Kontor Records ist auf Musiker spezialisiert und ist, unter vielen anderen Künstlern aus dem Dance- und Elektrobereich, das Label von Scooter. Das Netzwerk verfügt über 56 Kanäle, über 1,2 Mio. Unique User und 1600 Mio. Videoabrufe im Monat.
Machinima Venture CapitalFinanzierung (Google, Warner Bros.) WW www.machinima.com
Dieses Netzwerk spezialisiert sich auf Gaming und Let’s Player. Mit Google und Warner Bros. hat es starke Unterstützer an der Seite. Das Netzwerk hat 175 Mio. Unique User und 2000 Mio. Videoabrufen im Monat und verfügt über 12000 Kanäle.
Mediapuls IDG DE www.mediapuls.de
Aus der Kooperation von PlayTimes TV und Gamestar wurde 2014 das Gaming Netzwerk Mediapuls. Mit 90 Kanälen, 2 Mio. Unique Usern und 16 Mio. Videoabrufen im Monat gehört Mediapuls nicht mehr zu den kleinen deutschen Netzwerken.

Service-Netzwerke

Name Beteiligung Länder Homepage
Broadband TV Bertelsmann WW www.bbtv.com
Als Service Netzwerk stellt Broadband TV seit 2005 weltweit Tools und Services bereit, um es YouTubern zu erleichtern ihre Videos vermarkten zu können. Das Netzwerk hat 17000 Kanäle, 14,7 Unique User in den USA und 2000 Mio. Videoabrufe im Monat.
ZEFR Venture Finanzierung (Institutional) WW www.zefr.com
Seit 2011 gehört auch ZEFR zu den MCN. Seitdem kann es in den USA 24 Mio. Unique User und 135 Mio. Videoabrufe aufweisen.

 

Produzenten-Talente-Netzwerke

Name Beteiligung Länder Homepage
Collective Digital Studio ProSiebenSat.1 WW www.collectivedigitalstudio.com
Dieses Netzwerk arbeitet unter anderem mit Estee Lauder, Unilever, Toyota und Sony PlayStation zusammen. Dass diese Zusammenarbeit funktioniert zeigen die Zahlen. Fast 700 Kanäle mit 700 Mio. Videoabrufen und 119 Mio. Unique Usern gehören zu CDS.
Enedemol beyond Endemol US/EU www.endemol-beyond.com
Auch Endemol beyond verschreibt sich seit 2012 ganz der Entwicklung von Talenten und Produzenten und hat bereits über 300 Kanäle im Netzwerk.

Vorteile eines Beitritts zu einem Youtube-Netzwerk

Der Beitritt zu einem Youtube Netzwerk bietet eine Reihe von Vorteilen. Das Netzwerk bietet Unterstützung bei der Vermarktung und Produktion und hilft die Reichweite des eigenen Kanals zu verbessern. Die einzelnen Leistungen sind zwischen YouTuber und Netzwerk je nach bisherigem Umsatz und bisheriger Reichweite individuell bestimmbar.

1.Vermarktung

Youtube-Netzwerke bieten Unterstützung beim Management von Kanal und Nutzern. Auch bei der Pflege der Social Media Profile greifen sie den YouTubern unter die Arme. Darüber hinaus soll auch die Presse- und Werbearbeit, sowie die Vermittlung an TV und Künstleragenturen durch das Netzwerk erleichtert werden.

2.Produktion

YouTube-Netzwerke können lizensierte Musik-, Sound-, Bild- und Videoinhalte bereitstellen, Studio- und Produktionskapazitäten schaffen oder die gesamte Produktion für den YouTuber übernehmen. Diesbezüglich stellen sie die rechtliche Situation fest und kümmern sich um alles Notwendige, wie zum Beispiel das Beschaffen der erforderlichen Lizenzen. Netzwerke können Lizenzen von Dritten einfacher erwerben und für YouTube auswerten, da diese für all ihre YouTuber erlangt werden. Das ist insbesondere für Let’s Player von Vorteil.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass YouTuber, die einem Netzwerk angehören, nicht mehr von sogenannten YouTube-Strikes betroffen sind. Strikes ergehen in der Regel wegen Verletzung des Urheberrechts und sind dem amerikanischen „Three-Strike-System“ nachempfunden. Tauchen Beschwerden gegen ein Video auf, wendet sich YouTube an die Netzwerke und diese bekommen Zeit zu reagieren. Ohne ein Netzwerk, wird das betroffene Video bei Erhalt des ersten Strikes von YouTube gesperrt. Der Strike verfällt nach einer Dauer von 6 Monaten. Verstößt der YouTuber innerhalb dieser Zeit erneut gegen YouTube-Richtlinien und erhält einen Strike, so bleiben beide Strikes dauerhaft bestehen. Bei einem dritten Strike wird der betroffene YouTube-Kanal deaktiviert.

  1. Reichweite

Eine der populärsten Leistungen, die die YouTube-Netzwerke erbringen wollen, ist die Ausweitung der Reichweite der Kanäle und Videos. Das sogenannte Audience-Development. Im Rahmen dessen werden die Kanäle und Videos optimiert, die Zusammenarbeit für cross-promotion mit anderen YouTubern und die Interaktion auf YouTube gefördert, sowie YouTuber für eine optimale Nutzung ihrer Kanäle geschult.

  1. Vermarktung

Darüber hinaus will das YouTube-Netzwerk höhere Erlöse für YouTuber erreichen. Im Gegensatz zu YouTube, vermarktet das Netzwerk den einzelnen YouTuber sowie einzelne Kanäle und Videos gezielt und nicht „nur“ die gesamte Plattform. Mit gezieltem Product Placement[3] und Marketing sowie dem Einsatz der YouTuber als Testimonials, sollen die Einnahmen steigen. Die Organisation dieser Maßnahmen übernimmt das jeweilige YouTube-Netzwerk.

  1. Interesse für den Werbemarkt

Durch den Beitritt zu einem YouTube-Netzwerk kann der YouTuber für den Werbemarkt interessanter werden. Netzwerke sind der direkte Ansprechpartner für die Marken und nehmen diesen Arbeit ab, indem sie bei Konzeption und Auswahl eines passenden YouTubers helfen. Die Werbepartner können aufgrund der sorgfältigen Auswahl und Überwachung von YouTubern durch die Netzwerke in einem Umfeld werben, das mehr Sicherheit verspricht. Denn Netzwerke übernehmen eine Garantie für „ihre“ YouTuber. Die YouTuber sind für die Netzwerke erreichbar, so dass eine gezieltere Werbung beispielsweise durch Product Placement und Promotion innerhalb des Kanals und eine starke Markenintegration möglich wird. Die von Netzwerken geschaffene Sicherheit und Effektivität erhöht den Wert der Vermarktung. Auf diesem Weg können höhere Erlöse erzielt werden.

Welche Gegenleistung erhalten die Netzwerke?

YouTuber übertragen dem Netzwerk die Rechte (meist exklusiv) zur Auswertung und Vermarktung der Kanäle und Videos. Auch die Vermarktung von Product Placements, Marketing und Auftritten obliegt unter anderem den Netzwerken. Sämtliche Erlöse, die nicht an YouTube gehen, gehen zunächst an das Netzwerk und werden dann je nach vertraglicher Absprache aufgeteilt. Erlöse aus Product Placement werden gesondert vereinbart.

Wie ist das Verhältnis zwischen YouTube und den Netzwerken?

Auch YouTube selbst kann von den Netzwerken profitieren. Die Netzwerke schulen und unterstützen die YouTuber, so dass die Plattform qualitativ hochwertigere Kanäle und Videos erhält. YouTube wird zudem, durch einen Vertrag mit den Netzwerken, von Rechtsverletzungen freigestellt. Für Rechtsverletzungen treten die Netzwerke samt ihrer YouTuber ein. Hier kommt es entscheidend auf die Regelungen im Vertrag zwischen Netzwerk und YouTuber an. YouTube erlaubt den Netzwerken im Gegenzug den Zugriff auf die Verwaltung von Urheberrechtsansprüchen, Assets und Videofiles.

Die Erlöse gehen, mit Ausnahme von denen durch Product Placements, zu 45 % grundsätzlich an YouTube. Die restlichen 55% werden dann zwischen YouTuber und Netzwerk gesplittet.

Worauf sollte der YouTuber bei Vertragsschluss achten?

Die Vorteile, die einem der Beitritt zu einem YouTube-Netzwerk bringen kann, klingen zunächst gut. Es sind dennoch einige Faktoren vor Vertragsunterzeichnung zu beachten. Exklusivität und Transparenz, Rechte und Leistungen, Vergütung und Laufzeit sind die wichtigsten Schlagworte.

Exklusivitätsklausel und Transparenz

Exklusivitätsklauseln sind nicht grundsätzlich unzulässig. Sie finden ihre Grenze da, wo dem YouTuber seine „künstlerische und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit“ genommen wird.[4] Der YouTuber ist in der Regel nicht befugt weitere Verträge über seine Kanäle und Videos abzuschließen, wenn er die Rechte zur Auswertung und Vermarktung eines Netzwerks exklusiv zur Verfügung gestellt hat. Auch neue Kanäle und Videos unterfallen zunächst diesem Vertrag. Das Netzwerk kann nach Vorlage durch den YouTuber einzelne Kanäle und Videos mangels Interesse freigeben. Ist die Vermarktung für das Netzwerk nicht interessant, wird das Video freigegeben und der YouTuber kann sich an ein anderes Netzwerk wenden. Wenn diese Möglichkeit besteht, dann ist die Exklusivitätsklausel zulässig.

Klauseln die beinhalten, dass der YouTuber die kreative (Letzt-)Entscheidungsgewalt inne hat, aber verpflichtet ist, „rechtliche und redaktionelle Vorgaben vom Netzwerk im Falle eines Risikos für den Vermarktungserfolg zu beachten“, sind hingegen sittenwidrig. Sie höhlen die zuerst gewährte Entscheidungsbefugnis aus. Die kreative Freiheit des YouTubers wird für nicht klar bestimmbare Situationen ausgeschlossen. Wann liegt ein Risiko für den Vermarktungserfolg vor? Wann muss der YouTuber den Vorgaben des Netzwerks nachkommen? Derartige Klauseln sind nicht ausreichend transparent und nutzen zumindest in einigen Fällen die geschäftliche Unerfahrenheit des YouTubers aus. Denn viele Vertragspartner der Netzwerke sind minderjährig und können aufgrund ihres Alters eine ausreichende Erfahrung nicht vorweisen.[5]

Die Wertungen des Transparenzgebots aus § 307 I 2 BGB können aus ebendiesem Grund auf diese Klauseln übertragen werden. Der Vertrag muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. An Bestimmtheit fehlt es, wenn dem Netzwerk hinsichtlich einer Klausel noch ein Beurteilungsspielraum bleibt, der den YouTuber in Unsicherheit versetzt.[6] Es ist ratsam die Regelungen im Vertrag zum Mitspracherecht und der Entscheidungsbefugnis genau zu lesen und die Konsequenzen zu verstehen. Es darf nie vergessen werden, dass Verträge individuell zu verhandeln und gestalten sind. Lässt ein Netzwerk sich hierauf nicht ein, sollte das ein Warnsignal für YouTuber sein.

Rechte und Leistungen

Im Vertrag müssen die Leistungspflichten und Rechte des Netzwerks eindeutig formuliert sein. Promotion- und Vermarktungsaktivitäten werden „nach billigem Ermessen“ ausgeführt ist, um ein Beispiel zu nennen, nicht eindeutig beschrieben und sollte nicht akzeptiert werden.

Darüber hinaus ist die Einräumung eines Zustimmungserfordernisses seitens des YouTubers wichtig. Wenn das Netzwerk sich Rechte vorbehält wie die Vornahme von „jeglichen Änderungen und Bearbeitungen, um Content ganz oder in Teilen in die Plattform (zu) integrieren“, oder „die eingeräumten Befugnisse weiter(zu)übertragen, Dritten ein(zu)räumen oder die Nutzung (zu) gestatten“, sollte dies nicht ohne Zustimmung des YouTubers möglich sein.

Schließlich wäre die Formulierung einer Leistungspflicht sinnvoll, die besagt, dass das Netzwerk dafür Sorge zu tragen hat, dass die Kanäle und Videos den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Und dass das Netzwerk YouTuber in dieser Hinsicht beratend tätig ist.[7] Beispielsweise sollte ein Netzwerk, wenn es einen Vertrag mit einem Let’s Player schließt, die Pflicht haben, für diesen beim Publisher des jeweiligen Games anzufragen, ob das Spiel auf YouTube gezeigt werden darf. Ähnlich sollte es sich hinsichtlich der Verwendung von Bild- und Tonmaterial im Allgemeinen verhalten. Grob gesagt, soll das Netzwerk den YouTuber schützen, dessen Rechte klären und ihn dahingehend absichern, dass er keine Rechte Dritter verletzt. Andernfalls ist es nicht von großem Nutzen, dass ein Netzwerk im Impressum als Ansprechpartner für Dritte angegeben ist (trifft nicht auf jedes Netzwerk zu).

Darüber hinaus haften YouTuber laut Vertrag zu 100 %, wenn durch Videos Rechte von Dritten verletzt werden. Das Netzwerk lässt sich von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die mit Inhalten der Kanäle und Videos und deren Auswertung in Zusammenhang stehen. In Anbetracht dessen, dass ein Netzwerk die Inhalte vermarktet und dafür sorgt, dass sie eine größere Öffentlichkeit erreichen scheint es wertungsmäßig nicht gerecht, dass es nicht anteilig haftet. Der YouTuber sollte darauf achten, dass im Vertrag das deutsche Recht und die deutsche Gerichtsbarkeit für anwendbar erklärt wird.

Vergütungsvereinbarung

In Anbetracht der üblichen Leistungspflichten scheinen viele Vergütungen zu hoch zu sein. Je niedriger die prozentuale Beteiligung der Netzwerke, desto besser für den YouTuber der plant seinen Umsatz kontinuierlich zu steigern. Der YouTuber sollte darauf bestehen, die tatsächlichen Einnahmen einsehen dürfen. Auf die Art wird Transparenz, Vertrauen und Fairness geschaffen.

Etwa 45 % der Einnahmen gehen direkt an YouTube. Es bleiben 55 % die zwischen Netzwerk und YouTuber aufzuteilen sind. Mehr als 30 % sollten im Falle der Vermarktung durch ein Netzwerk diesem nicht zugesprochen werden. Dies gilt nicht für Product Placements. Für diese werden Einzelfallvereinbarungen getroffen, die auf 50:50 bis 70:30 für das Netzwerk hinaus laufen können.

Hat der YouTuber nicht vor seinen Umsatz erheblich zu steigern, kann eine Vereinbarung sinnvoll sein, in der er 100 % eines bestimmten Wertes erhält und erst alles darüber hinaus wird geteilt. Der Anteil des Netzwerks ist in der Regel bei einer solchen Vereinbarung höher (> 50 %).

Laufzeit

Die Vereinbarung einer unbestimmten Laufzeit, die erstmals nach einem Jahr gekündigt werden kann, ist zulässig. Könnte für den YouTuber jedoch nachteilig sein, wenn er mit der Leistung nicht zufrieden ist. Er bleibt mit sämtlichen Kanälen und Videos an das Netzwerk gebunden. Eine Kündigungsfrist von über 3 Monaten sollte der YouTuber nicht akzeptieren. Wegen der Unerfahrenheit des YouTubers in geschäftlichen Angelegenheiten und der starken Bindung seiner überwiegenden wirtschaftlichen Tätigkeit an das Netzwerk, ist eine längere Kündigungsfrist nicht zulässig. [8] Die gilt insbesondere für befristete, sich automatisch verlängernde Verträge.

Vergleich anhand zweier Beispiele

Netzwerk 1

Laufzeit:unbestimmt

Kündigung:2 Mo. Kündigungsfrist, nach 1 Jahr erstmals möglich

Leistung:Vermarktung, Kanäle und Videos in Netzwerk integrieren, Promotion nach billigem Ermessen

Pflichten des YouTubers:Rechte an Vermarktung und Verkauf von Werbeflächen exklusiv (Rechte am Namen, Bezeichnungen, Logos, Videos, Fotos, Texten und sonstigen Inhalten), Kanäle und Videos inhaltlich im Sinne der Nutzungsbedingungen von YouTube gestalten

Rolle des YouTubers:nicht näher erläutert

Haftung:Freistellungsklausel, Haftung 100% bei YouTuber

Vergütung:70:30 für den YouTuber

 

Netzwerk 2

Laufzeit:2 Jahre

Kündigung:6 Mo. Kündigungsfrist

Leistung:Vermarktung über Unternehmen, Reichweitenerweiterung mit cross-promotion, Formatkooperation, Beratung zum Community Management, Teilnahme an Seminare, Zugriff auf Technik und Infrastruktur

Pflichten des YouTubers:exklusive Rechteeinräumung zur Vermarktung (Namen, Marken, Logos, …), Änderungsrecht des Netzwerks um Kanäle/Videos integrieren zu können

Rolle des YouTubers: Kreativer, organisatorisch-wirtschaftlicher Produzent der Inhalte mit Entscheidungsgewalt, aber Pflicht inhaltliche Vorgaben rechtlicher und redaktioneller Art zu beachten, sofern sonst ein Risiko für den beabsichtigten Vermarktungserfolg besteht

Haftung:Freistellungsklausel, Haftung 100% bei YouTuber

Vergütung:Bis 2000€ 100%, alles darüber zwischen 50 und 70%, je nach Sparte, für das Netzwerk

Deutlich wird anhand des Beispiels, dass Unterstützung bei rechtlichen Problemen in der Leistungsbeschreibung beider Netzwerke nicht zu finden ist. Die Haftung wird auf den YouTuber abgewälzt. Die Leistungsbeschreibung von Netzwerk 2 klingt umfangreicher, muss in diesem Maße aber erstmal erbracht werden.

Der Vertrag von Netzwerk 1 lässt die Rolle des YouTubers offen und damit dessen Rechte (Mitsprache, Zustimmung, …) ungewiss. Netzwerk 1 sieht eine Vergütung vor die fairer ist, wenn die Erlöse steigen. Der YouTuber erhält immer 70% der Einnahmen. Im Gegensatz dazu erhält er bei Netzwerk 1 bis bspw. 2000€ (gemessen am monatlichen Erlös ohne Netzwerk) 100% und an allem was darüber liegt zwischen 50% und 30%.

Fazit

YouTuber sollten die Vor- und Nachteile einer vertraglichen Bindung an das Netzwerk sorgfältig abwägen. Insbesondere sollten sie darauf achten, dass die Leistungen des Netzwerks vertraglich festgehalten werden und dem YouTuber von Nutzen sind. Denn er bindet sich für eine gewisse Zeit mit all seiner Arbeit an das Netzwerk und verliert, wenn er unzufrieden ist, viel Freiheit. Insbesondere YouTuber mit kleinerer Reichweite, werden gegebenenfalls mit weniger Leistung versorgt, als ein Netzwerk verspricht.

Die verschiedenen Netzwerke haben unterschiedliche Vertragskonditionen. Der YouTuber sollte sie vergleichen und sich für das Netzwerk entscheiden, dass ihm am meisten von Nutzen und vor allem fair ist.

Bei der Auswahl des richtigen Netzwerks und den Vertragsverhandlungen stehen wir den YouTubern gerne rechtlich beratend zur Seite. Sollte das Netzwerk die versprochenen Leistungen nicht zufriedenstellend erbringen, können wir auch dabei behilflich sein aus dem Vertrag wieder herauszukommen.

Hier noch drei Videos von Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Youtubern erklärt worauf beim Veröffentlichen eines Youtube Videos zu achten ist:

[1] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/209329/umfrage/fuehrende-videoportale-in-deutschland-nach-nutzeranteil/

[2]Betram Gugel in: Digitalisierungsbericht 2014, Sind YouTube-Netzwerke die neuen Sender? S. 19 ff.

[3] https://www.wbs.legal/taetigkeitsgebiete/werbung/schleichwerbung-wann-muss-werbung-wie-gekennzeichnet-werden/

[4] LG Heidelberg, Urteil vom 09.01.2014 – 2 O 211/13

[5] MüKoBGB/Armbrüster BGB § 138 Rn. 150

[6] MüKoBGB/Wurmnest BGB § 307 Rn. 54-62

[7] Zum Beispiel in dieser Art und Weise: https://www.wbs.legal/urheberrecht/youtuber-wissen-sollten-bevor-sie-eine-musikparodie-veroeffentlichen-53365/

[8] MüKoBGB/Wurmnest BGB Rn. 12-19