Nach derzeitiger Einschätzung der Bundesnetzagentur ist der Ausbau des Breitbandnetzes allein aufgrund von freiwilligen Kooperationsvereinbarungen ohne Auferlegung einer Verpflichtung durch den Gesetzgeber möglich. Die Telekommunikationswirtschaft soll sich über wichtige Grundsätze geeinigt haben.


Kurth: „Entscheidender Durchbruch für Investitionsplanungen erreicht“

„Wir haben einen entscheidenden Durchbruch für Planungssicherheit und zusätzliche Investitionen in neue Breitbandnetze in der letzten Sitzung des NGA(Next Generation Access)-Forums erreicht. Das Ergebnis wurde erstmals auch durch einen intensiven und von Sachlichkeit und Kompromissbereitschaftgeprägten Konsens zahlreicher Akteure der Telekommunikationsbrancheerarbeitet. Zum ersten Mal besteht daher die Hoffnung, dass dieser für Deutschland wichtige Zukunftsmarkt der Breitbandkommunikation durch freiwillige Kooperationsprinzipien gestaltet werden kann“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Das NGA-Forum wird vom Präsidenten der Bundesnetzagentur lediglich moderiert und kann daher im Gegensatz zu Regulierungsentscheidungen keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse treffen. Dennoch ist Kurth optimistisch, dass das jetzt erarbeitete Konzept die Marktrealität gestalten und bestimmen kann.

„Wir werden jetzt in der Praxis sehen, ob die relevanten Teilnehmer des Telekommunikationsmarkts sich in ihren täglichen Entscheidungen und vor allem bei ihren Vertragsabschlüssen an diesen Prinzipien orientieren. Die spannende Frage, ob auf Regulierungseingriffe verzichtet werden kann, steht und fällt mit dem tatsächlichen Erfolg dieser freiwilligen Prinzipien in der Zukunft“, sagte Präsident Kurth.

Das NGA-Forum unter Leitung der Bundesnetzagentur hat jetzt ein Grundsatzdokument zur Interoperabilität von modernen Breitbandnetzen, also für das Zusammenspiel dieser Netze, verabschiedet. Auf dieser Grundlage kann die Vielzahl unterschiedlichster Akteure, gerade auch die mit lokalen bzw. regionalen Breitbandnetzen, ihre Dienste netzübergreifend bundesweit im Wettbewerb realisieren.

„Eine erfreulich große Zahl von Telekommunikationsunternehmen investiert schon heute in hochleistungsfähige Breitbandnetze, insbesondere in Glasfasernetze. Für die Entwicklung möglichst flächendeckender moderner Breitbandnetze muss aber auch weiterhin ein außerordentlich hohes Investitionsvolumen aufgebracht werden. Damit die dabei entstehenden einzelnen Netze netzübergreifend Dienste realisieren können, sind einheitlich spezifizierte Vorleistungsprodukte sowie eine multilaterale Abstimmung übertechnische Schnittstellen und operative Prozesse zwingend erforderlich. Dies kann auf Grundlage der jetzt erzielten Einigung geschehen“, sagte MatthiasKurth. „Marktteilnehmer können auf dieser Grundlage bilateral Vereinbarungen über verschiedene Vorleistungsprodukte schließen. Für sie wurde die notwendige Planungssicherheit und Transparenz geschaffen.“

„Mit der Verabschiedung dieses Dokuments hat das NGA-Forum einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung geleistet“, stellte Präsident Kurth fest. „Es ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Investitionen und Innovationen in die modernen Breitbandnetze der Zukunft überall in Deutschland. Sie sind für den weiteren Ausbau vor Ort und für den Standort Deutschland insgesamt von größter Wichtigkeit. Das nun erreichte Ergebnis sowie die hierauf aufsetzenden weiteren Arbeiten des NGA-Forums werden auch in den IT-Gipfel-Prozess eingebracht.“

Das Grundsatzdokument ordnet alle relevanten Zugangsprodukte entsprechend ihrer technischen Anforderungen im Hinblick auf die Zugangschnittstelle sowie weitere Kooperationsschnittstellen. Es geht insbesondere auf Zugangsnetz-Architekturen und Technologien ein, beschreibt Anforderungen an Vorleistungsprodukte und leitet Beschreibungen und Empfehlungen für Kooperationsschnittstellen ab. Ebenso werden im Hinblick auf Geschäftsprozesse die Rollen der bei Kooperationen beteiligten Marktteilnehmer sowie die Anforderungen aus Endkundensicht identifiziert und daraus die abstimmungsbedürftigen Schnittstellen abgeleitet. Diese schließen u. a. Bereitstellung, Beendigung, Entstörung und Anbieterwechsel ein.

Ausgehend von dieser Grundlage wird in einem zweiten noch zu erarbeitenden Ergebnisdokument auf Basis der erarbeiteten Rahmenspezifikation eine Leistungsbeschreibung eines Ethernet-Bitstromzugangsproduktes erstellt. Idealerweise kann diese Leistungsbeschreibung als einfache Grundlage (in derArt eines Mustervertrags) für bilaterale Kooperationsvereinbarungen herangezogen und auf spezifische Situationen angepasst werden.

Vor dem Hintergrund der Breitband-Strategie der Bundesregierung hatte die Bundesnetzagentur nach einem öffentlichen Diskussionsprozess Eckpunkte zur regulatorischen Begleitung des Aus- und Aufbaus moderner Breitbandnetze veröffentlicht. In der Folge hat die Bundesnetzagentur das NGA-Forum ins Leben gerufen, welches einen erfolgreichen Ausbau der Breitbandnetze unterstützen soll.

Das Dokument „Technische und operationelle Aspekte des Zugangs zu Glasfasernetzen und anderen NGA-Netzen“ kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 11.05.2011