Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 146/15) hat entschieden, dass ein Kunde sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen geltend machen kann. Missbräuchlich ist die Geltendmachung des Widerrufsrecht auch dann nicht, wenn ein Kunde wegen nicht eingehaltener Tiefpreisgarantien von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Werbung mit Tiefpreisgarantie

Ein Unternehmen hatte Matratzen im Internet angeboten. Dabei hat der Anbieter mit einer Tiefpreisgarantie geworben. Er warb mit dem Versprechen, dass er eine etwaige Preisdifferenz zu einem vergleichbaren Angebot eines konkurrierenden Händlers zum Verkaufszeitpunkt ausgleichen werde. Ein Verbraucher, der Matratzen bei dem Unternehmen gekauft hatte, entdeckte dann ein günstigeres Angebot.

Preisdifferenz nicht ausgezahlt

Der Kunde, der auf das günstigere Angebot aufmerksam wurde, forderte vom Händler die Rückzahlung der Preisdifferenz zum günstigeren Angebot. Der Händler weigerte sich jedoch die Tiefpreisgarantie einzuhalten und schloss die Erstattung der Preisdifferenz aus. Der Kunde hat daraufhin fristgerecht den gesamten Kaufvertrag widerrufen. Der Händler hat sich nach dem fristgerechten Widerruf geweigert den Kaufpreis der Matratzen zu erstatten. Nach Ansicht des Händlers diene das gesetzliche Widerrufsrecht lediglich zur Prüfung der gekauften Ware und dürfe nicht dazu genutzt werden, um eine Tiefpreisgarantie durchzusetzen.

Bundesgericht prüft Wirksamkeit des Widerrufs

Der Bundesgerichtshof hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ob der Kunde den Kaufvertrag wirksam widerrufen und einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat. Im Ergebnis hat der BGH nun entschieden, dass der Widerruf des Kaufvertrages wirksam gewesen ist. Nach Ansicht der Richter sei der Grund eines ausgeübten Widerrufrechts irrelevant. Das Matratzenhändler muss daher das vom Kunden für die Matratzen gezahlte Geld zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof stärkt mit diesem Urteil zum wiederholten Male die Verbraucherrechte im Fernabsatzhandel. Möchten Verbraucher Kaufverträge widerrufen, muss der Widerruf fristgerecht, aber ohne Angabe von besonderen Gründen erfolgen.

(NIH)