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Unterscheidet die DSGVO zwischen verschiedenen Verschlüsselungsmethoden?

Die DSGVO schreibt keine spezifischen Verschlüsselungsmethoden vor, sondern fordert lediglich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Unternehmen und Organisationen die Freiheit haben, die Verschlüsselungsmethoden zu wählen, die am besten zu ihren spezifischen Anforderungen und Risikobewertungen passen.

Allerdings kann es sein, dass in bestimmten Situationen spezifische Verschlüsselungsmethoden vorgeschrieben sind. Zum Beispiel kann es sein, dass bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder anderen sensiblen Daten spezifische Verschlüsselungsmethoden erforderlich sind, um den Schutz dieser Daten sicherzustellen.

In jedem Fall sollten Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Verschlüsselungsmethoden dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und den Schutz personenbezogener Daten in ausreichendem Maße gewährleisten.

Wenn Sie Unterstützung im Bereich Datenschutz benötigen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen, dann wenden Sie sich gerne an uns. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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