100 Euro Schadensersatz für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitts im Internet
13. Dezember 2013
Auf den meisten Unternehmenswebseiten im Internet befinden sich Anfahrtsskizzen zu dem jeweiligen Standort. Zu beachten ist, dass entsprechende Kartenausschnitte in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Es kann einen also teuer zu stehen kommen, wenn man eine Skizze einfach auf die eigene Homepage kopiert. Nicht immer kommt derjenige so glimpflich davon, wie in einem vom Amtsgericht (AG) Bielefeld entschiedenen Verfahren.
Schadensersatz nach Lizenzanalogie
In diesem ereignete sich genau das geschilderte Geschehen. Nachdem sich der Rechteinhaber an den Verwender wandte, zeigte der sich generell einsichtig und zahlte vorprozessual 100 Euro. Das war dem Geschädigten aber nicht genug, er klagte vor dem AG Bielefeld auf eine angemessene Lizenzanalogie. Da er selber keine Lizenzen verkaufte, sondern diese lediglich als Printausgaben veräußert, sollte sich der Schaden an den Sätzen von Mitbewerbern orientieren.
Das ostwestfälische Gericht war der Meinung, dass die 100 Euro als Schadensersatz ausreichend sind (Urteil vom 12.09.2013, Az. 42 C 58/13).
Schlechte Qualität des Kartenausschnitts
Zum einen wurde mildernd berücksichtigt, dass die Nutzung lediglich zwei Tage betrug. Des Weiteren handelte es sich um einen Kartenausschnitt mit sehr schlechter Qualität, der beispielsweise nicht mit einem Ausschnitt von “Google Maps” zu vergleichen war. Die meisten Orte auf der Karte waren gar nicht entzifferbar. Auch die deutlich erkennbaren Faltlinien beeinträchtigten die Qualität der Karte erheblich.
Diese Umstände führten somit dazu, dass das Gericht den absoluten Mindestsatz als ausreichend ansah. Es ist aber einerseits zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und in der Berufung aufgehoben werden könnte. Bei normalen Fällen ohne die besagten Umstände dürfte der Lizenzsatz deutlich höher liegen.
Kategorien: Internetrecht
Hallo Herr Solmecke,
Ist es erlaubt, mittels eine Plugins die Karte von Google in eine bestehende Homepage einzubinden? Sämtliche Daten kommen von Google und es wird keine Kopie einer Karte ö.ä. angefertigt.
Bsp:
http://cmsimple.buero-jhw.de/?Plugins%3A:Google_Maps
http://www.cmsimplewiki.com/doku.php/plugins/googlemap
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Solange Sie die Google API nutzen und die von Google aufgestellten Regeln beachten, ist die Einbindung grundsätzlich erlaubt.