Schleswig-Holstein macht Kehrtwende bei Glückspielrecht
30. Juli 2012
Nun ist es amtlich: Schleswig-Holstein wird als 16. Bundesland dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag beitreten, das zuvor geplante landeseigene Glücksspielgesetz wird somit hinfällig, so die Meldung auf der Webseite des Ministerpräsidenten des Landes.
Das Kabinett hatte am 24. Juli 2012 beschlossen, den Alleingang in Sachen Glücksspielgesetz aufzugeben. Das für den Beitritt notwendige Zustimmungsgesetz, das die Regelungen des Staatsvertrages in Landesrecht überführt, soll bereits in der Augustsitzung des Landtags in einer ersten Lesung beraten werden, so die Meldung weiter.
Der neue Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Torsten Albig, sagte dazu: „Wir beginnen, das Minenfeld in der deutschen Glücksspielgesetzgebung zu räumen, das unsere Vorgänger den Schleswig-Holsteinern hinterlassen hat. Die dafür notwendige Zeit werden wir uns nehmen. Am Ende aber wird es in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen 15 Bundesländern ein gemeinsames Glücksspielrecht geben.“
Kategorien: Gewinn- und Glückspielrecht