Poker Spieler müssen unter bestimmten Umständen den Fiskus an ihren Gewinnen teilhaben lassen. Dies ist zumindest die Auffassung des Finanzgerichtes Köln in einem aktuellen Urteil.

Poker Spieler müssen Steuern zahlen
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Vorliegend ging es um einen Spieler, der bereits seit vielen Jahren an Poker Turnieren teilgenommen hatte. Auf diese Weise erwirtschaftete er einen Gewinn im sechststelligen Bereich.

Als das Finanzamt davon – vermutlich aufgrund von kursierenden Listen im Internet – erfuhr, forderte es in einem Steuerbescheid eine Steuernachzahlung. Der Fiskus begründete das damit, dass er aufgrund seiner Spielleidenschaft gewerbsmäßige Einkünfte erzielt habe. Diese würden anders als bei einem Hobbyspieler der Steuerpflicht unterliegen.

Der Poker Spieler war damit jedoch nicht einverstanden. Nachdem er vergeblich gegen den Steuerbescheid einen Einspruch eingelegten hatte, zog er vor das Finanzgericht Köln.

Das Finanzgericht Köln wies jedoch seine Klage gegen den Steuerbescheid und die damit verbundene Nachzahlung mit Urteil vom 31.10.2012 (Az. 12 K 1136/11) ab. Hierzu führte das Gericht aus, dass zumindest erfolgreiche Pokerspieler wie auf die erzielten Gewinne Einkommenssteuer entrichten müssen. Denn jedenfalls dann handele es sich um kein steuerfreies Glücksspiel mehr, sondern vielmehr ein Geschicklichkeitsspiel. Die bei einem Geschicklichkeitsspiel erzielten Gewinne seien steuerpflichtig. Ein Geschicklichkeitsspiel liege dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger aufgrund seiner Fähigkeiten mit guter Aussicht auf Erfolg an renommierten Pokerturnieren teilnehme und bei diesen wiederholt Gewinne erziele.

Ob dieses Urteil rechtskräftig wird, kann nicht gesagt werden. Das Finanzgericht Köln hat gegen seine Entscheidung die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Vor allem professionelle Poker-Spieler sollten sich besser beraten lassen. Denn nach aktuellen Berichten in den Medien soll der Fiskus an ein verstärktes Interesse an Poker Gewinnen zeigen.

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