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Stiftung oder Museum gründen

Die Förderung von Kunst und Kultur ist nicht nur eine staatliche Aufgabe. In Zeiten immer geringer werdender finanzieller Förderungsmöglichkeiten seitens staatlicher Stellen gewinnt die Arbeit von Stiftungen immer mehr an Bedeutung. Zudem gibt es einige private Sammler, die es bevorzugen, ihre zeitlebens aufgebaute Sammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, statt sich nur im privaten Kreis an den Werke zu erfreuen. Sie möchten eine Stiftung oder ein Museum gründen? Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie beachten müssen, um Ihre Werke angemessen zu präsentieren.

Eine Stiftung gründen

Der Erhalt von kulturellen Gütern und die Förderung von Kreativität sind ohne privates Engagement in vielen Bereichen nicht vorstellbar. Schon seit Jahrhunderten widmen sich Menschen dem Thema der Kulturförderung und versuchen mit eigenen Mitteln gesellschaftliche Vorstellungen umzusetzen und Entwicklungen anzustoßen. Die Gründung einer Stiftung mit dem Ziel, Kunst und Kultur zu fördern, stellt ein sinnvolles und wirtschaftlich lohnendes Engagement dar.

Besucherin einer Kunstausstellung

Stifter versuchen hierbei entweder, den eigenen Nachlass sinnvoll zu verwalten oder sehen in der oftmals gemeinnützigen Tätigkeit eine sinnstiftende und wertvolle Arbeit. Die gesellschaftliche Anerkennung ist den regelmäßigen Stiftern gewiss. In der heutigen Zeit sind Stiftungen in großem Maße dafür verantwortlich, dass Künstler gefördert werden, Kunst bewahrt und ausgestellt wird und ein wertbildender Austausch stattfindet, der wiederum neue Potenziale wecken und fördern kann.

Was ist eine Stiftung?

Der Begriff der „Stiftung“ ist gesetzlich nicht definiert. Generell ist eine Stiftung als Einrichtung zu betrachten, die einen bestimmten Zweck verfolgt. Der Stiftungsgründer legt den Stiftungszweck fest und stattet die Stiftung mit entsprechendem Vermögen aus. Das eingebrachte Vermögen sollte mindestens 50.000 EUR betragen, um eine langfristige Arbeit ermöglichen zu können. Das nötige Stiftungsvermögen ist letztlich abhängig davon zu kalkulieren, welche Arbeit erfüllt werden soll.

Das eingebrachte Vermögen kann hierbei aus Geldmitteln stammen, aber auch aus Sachwerten, Immobilien, Finanzanlagen oder Kunstwerken. Der Stifter verpflichtet sich im Regelfall dazu, dass entsprechend vereinbarte Vermögenswerte auf Dauer in das Stiftungsvermögen übergehen. Das Vermögen der Stiftung bleibt regelmäßig im Laufe der Zeit unberührt. Für die Stiftungsarbeit wird das eingebrachte Vermögen nicht verwendet. Die Erträge jedoch – z.B. Zinserträge aus Anlagevermögen – werden dann im Sinne des Stiftungszweckes eingesetzt. Die Arbeit einer Stiftung wird maßgeblich davon beeinflusst, welchen Zweck der Stiftungsgründer verfolgt. Entsprechende Vorgaben in der Stiftungssatzung legen fest, zu welchem Bestreben die Stiftung Projekte realisiert oder unterstützt. Eine Stiftung garantiert regelmäßig eine langfristige Arbeit. Das eingesetzte Vermögen wird – anders als im Falle einer Spende – nicht aufgebraucht. Die Stiftung kann abhängig von Zweck, Ausstattung und Ziel in verschiedensten Rechtsformen gegründet werden.

Wir sind bekannt aus

Wer kann eine Stiftung gründen?

Eine Stiftung gründen kann jeder voll geschäftsfähige Mensch, aber auch jede juristische Person. Staatliche Kontrolle und Aufsicht erfolgt über eine Aufsichtsbehörde. Da in vielen Fällen hohe Vermögenswerte in Stiftungen eingebracht werden, garantiert die Kontrolle der staatlichen Aufsichtsbehörde größtmöglichen Schutz vor Misswirtschaft oder Untreue. Die Anerkennung durch die staatliche Aufsichtsbehörde wird erfolgen, wenn das Stiftungsgeschäft überprüft und genehmigt wurde. Der zukünftige Stifter muss als Stiftungsvoraussetzung den Willen äußern eine Stiftung zu gründen und nach außen zeigen, dass er sich damit von einem Teil seines Vermögens verbindlich trennen möchte. Entsprechende Abreden müssen in der Stiftungssatzung festgehalten werden.

Ablauf einer Stiftungsgründung

Der Weg einer Stiftungsgründung unterscheidet sich danach welche Rechtsform und Ausrichtung die zu gründende Stiftung haben wird. In einem ersten Schritt muss ein Stiftungsgeschäft vorgenommen werden, in dem der Wille zu einer Stiftungsgründung konkretisiert wird. Folgend muss zwingend eine Stiftungssatzung erstellt werden, die vor allem Fragen rund um den Vorstand, den Zweck, die Ausübungsregeln und die Ausstattung der Stiftung konkretisiert. Die Stiftungssatzung kann nach der Prüfung der Stiftungsbehörde nur noch unter erschwerenden Bedingungen geändert werden. Vorausschauende und rechtssichere Gestaltung der nötigen Dokumente ist eine unerlässliche Vorarbeit im Zuge einer Stiftungsgründung.

Der Stiftungsgründer muss die Sicherheit haben, dass sein einmal verfasster Wille auch in der Zukunft Bestand hat. Gerade weil Stiftungen oftmals mit dem Ziel gegründet werden auch über den Tod des Stiftungsgründers hinaus in seinem Interesse zu wirken, ist eine ausreichend konkretisierte Stiftungssatzung wichtig. Die nötigen Dokumente müssen der Stiftungsbehörde übermittelt werden, die eine Gesamtprüfung vornimmt. Hierbei wird regelmäßig die Gemeinnützigkeit des Stiftungszweckes überprüft. Sofern die Stiftungsbehörde die Prüfung positiv abschließt, wird das verabredete Stiftungsvermögen angewiesen. Auftretende Probleme im Genehmigungsprozess können mit entsprechender Erfahrung und notfalls gerichtlich gelöst werden.

Ab Genehmigung der Stiftungsanfrage seitens der Stiftungsbehörde besteht regelmäßig keine Möglichkeit mehr eines Widerrufes des Stiftungsgeschäftes. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen einer Stiftungsgründung und dem Verlust von zum Teil erheblichen Vermögenswerten, ist eine ausführliche und rechtssichere Vertragsgestaltung im Vorfeld der Stiftungsgründung unentbehrlich.

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Ein Museum gründen

Museen werden in Deutschland gewöhnlich von staatlicher Seite finanziert und betrieben. Privatsammler können Kunstwerke mitunter an staatliche Museen für ausgewählte Ausstellungen vermieten oder zeitweise abgeben. Die Gründe eigene Kunst der Öffentlichkeit zu präsentieren sind vielfältig. Teils erhoffen sich Sammler eine Wertsteigerung des öffentlich präsentierten Kunstwerkes, teils erfreuen sich Sammler auch aber auch nur daran, die Freude an der Kunst mit Besuchern teilen zu können. Immer mehr Sammler interessieren sich dafür eigene Kunstsammlungen dauerhaft der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Einen Weg, private Kunstsammlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, stellt die Gründung eines eigenen Museums dar. Der Begriff des Museums ist gesetzlich nicht geschützt. Ein Museum, also ein Ort an dem Kunstgegenstände verwahrt und Dritten präsentiert werden, kann grundsätzlich jeder eröffnen. In Deutschland existieren einige große und lange Jahre schon bestehende Privatmuseen sowie kleine Privatmuseen, die hauptsächlich lokale Interessen wahren. In vielen Fällen wird ein Privatmuseum nicht nur mit der Privatsammlung eines Sammlers gegründet. Mehrere Privatsammler werden Kunstwerke aus ihrer Sammlung aussondern, um diese dann gemeinsam an einem Platz der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Besucherin im Guggenheim-Museum - Symbolbild

Im Vorfeld einer Museumsgründung müssen alle vertraglichen Rechte und Pflichten der Verantwortlichen des Museums sowie der kunstgebenden Sammler geregelt werden. Oftmals haben Kunstwerke einen hohen wirtschaftlichen Wert. Entsprechend klare Regelungen der Verantwortungsbereiche, der Art und Höhe von Versicherungen und der Folgen bei Verlust oder Beschädigungen sind daher zwingend notwendig. Die Museumsgründung stellt für Sammler eine gute Möglichkeit dar Kunst der Öffentlichkeit zu präsentieren, die sonst im privaten verborgen bleibt. Aufgrund der drohenden Haftung im Schadensfalle ist eine Museumsgründung zwingend notwendig rechtssicher vorzubereiten, um Risiken schon im Vorfeld zu minimieren.

Es gibt keine vorgeschriebene Rechtsform für die Gründung eines Museums. Privatmuseen werden häufig von Stiftungen betrieben, die dann private Kunstsammlungen des Stiftungsgebers ausstellen und die Präsentation langfristig sichern.

WBS-Eingang

WBS unterstützt Sie bei der Gründung einer Stiftung oder eines Museums

Sie möchten Ihre Kunstsammlung mit der Öffentlichkeit teilen und eine Stiftung oder ein Museum gründen? Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie beachten müssen, um Ihre Werke angemessen zu präsentieren.

Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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