Was Betreiber eines Online-Shops beachten sollten
30. November 2010
Inhaber eines Online-Shops haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie einen Vertrag mit ihren Kunden abschließen. Diese haben jeweils Ihre Vorzüge und Nachteile. Was Sie als Anbieter bei dem Formulieren der Klauseln in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten sollten, damit es zu keiner kostspieligen Abmahnung kommt.
Als Betreiber eines Onlineshops sollten Sie unbedingt wissen, auf was es bei dem Vertragsschluss mit Ihren Kunden ankommt. Je nach Art der von Ihnen verwendeten Klauseln kommt der Vertrag mit Ihrem Kunden im Online-Handel bereits mit der Abgabe der Bestellung zustande – was für Sie als Anbieter von Nachteil ist. Sie müssen dem Kunden darüber hinaus erläutern, auf welche Weise der Vertrag zustande kommt. Diesbezüglich haben Sie als Betreiber eine Informationspflicht. Und es ist sehr wichtig, dass Sie in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksame Klauseln verwenden. Ansonsten müssen Sie mit einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale oder die Konkurrenz rechnen.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie in dem Beitrag: „Der Vertragsschluss im Online-Shop“ und in unserem Internetangebot.
https://www.wbs-law.de/news/e-commerce/1940/online-handel-vorsicht-vor-unwirksamen-agb-klauseln
https://www.wbs-law.de/news/allgemein/1396/taetigkeitsschwerpunkt-internetrecht
Kategorien: E-Commerce, Internetrecht, Wirtschaftsrecht