In einer WhatsApp-Gruppe mit 19 Personen bezeichnete der CSU-Politiker Erwin Dotzel einen Parteikollegen als „rechte Laus“. Vom Vorwurf der Beleidigung wurde er zwar freigesprochen – doch im rechtskräftigen zivilrechtlichen Urteil wurde ein Schmerzensgeld von 750 Euro festgesetzt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

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Das Landgericht (LG) Aschaffenburg hat entschieden, dass der 72-jährige CSU-Politiker Erwin Dotzel, seit 14 Jahren Bezirkstagspräsident von Unterfranken, seinem Parteikollegen 750 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Das Urteil ist nun rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Berufung des Parteikollegen zurückgewiesen hat. Dieser hatte ursprünglich 12.750 Euro Schmerzensgeld gefordert.  

Dotzel hatte ihn in einem WhatsApp-Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main im September 2021 als „rechte Laus“ bezeichnet. Anlass der Äußerung war die Wahl des Digitalbeauftragten des Miltenberger CSU-Kreisverbands. Im Chat landete die Nachricht des Dotzels, man werde feststellen, „welche rechte Laus“ man „sich da ins Netz geholt“ habe.

Bezeichnung als “rechte Laus” ist Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

Dotzel hatte vor Gericht für sich geltend gemacht, dass er den Begriff „rechte Gesinnung“ nicht negativ im Sinne von „rechtsextrem“, sondern lediglich als Bezeichnung konservativer Grundausrichtung gemeint habe. Auch hatte er in der örtlichen Presse die Bezeichnung der „rechten Laus“ zurückgenommen. Allerdings hatte er anlässlich dieser „Korrektur“ geäußert, der Parteikollege habe eine „rechte Gesinnung“. Schließlich sei die Nachricht nur versehentlich im Gruppenchat gelandet – eigentlich habe die Nachricht seinem Schwiegersohn gegolten.

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Laut LG stelle diese Bezeichnung als “rechte Laus” dennoch „einen schwerwiegenden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht“ gem. § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) iVm. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dar. Für die ursprüngliche Bezeichnung habe es keinen sachlichen Grund gegeben. Deshalb sei die Aussage nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat die Berufung des Parteikollegen nun durch Beschluss zurückgewiesen. Der Fall sei fehlerfrei und vollumfänglich von dem LG Aschaffenburg behandelt worden. Ein Anspruch auf 12.750 Euro sei nicht gerechtfertigt. Dotzel müsse jedoch auch die außergerichtlichen Anwaltskosten seines Kollegen iHv etwa 160 Euro übernehmen, so das OLG. Damit ist nun auch die Berufung Dotzels hinfällig, der das Urteil ebenfalls angefochten hatte.

Freispruch vom strafrechtlichen Vorwurf der Beleidigung

Der Parteikollegen hatte zunächst auch einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Jedoch wurde Dotzel vom Amtsgericht Obernburg von dem Schuldvorwurf mittlerweile rechtskräftig freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass Dotzel die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es komme auch ein Irrtum in Betracht, der nach 22 Uhr verfasste Text habe möglicherweise ausschließlich an Dotzels Schwiegersohn gehen sollen. In diesem Fall greife der Schutz der Privatsphäre, so das Gericht. Weil – anders als im Zivilverfahren – solche Zweifel zugunsten des Angeklagten sprechen, endete das Verfahren hier in einem Freispruch. Trotz Berufung der Staatsanwaltschaft wurde dieser in zweiter Instanz vom LG Aschaffenburg bestätigt.