Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.06.2007 – Az.: I-20 U 154/06) hat den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele erlaubt. Noch vor Kurzem haben das OLG Hamburg (Urt. v. 03.02.2005 – Az: 5 U 65/04) und das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 28.06.2007 – 1 HK O 3849/07) den Weiterverkauf verboten. Nahezu alle Fußballvereine schließen über die AGB den Weiterverkauf von Tickets aus. Voraussetzung dafür ist aber, dass die AGB wirksam in den Kaufvertrag einbezogen werden. Das kann zB problematisch sein, wenn die Tickets nur am Telefon verkauft werden. Im Düsseldorfer Fall war nicht nachzuweisen, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Insofern war der Weiterverkauf erlaubt.