Leider können die Betreiber eines Online-Shops nicht zur Ruhe kommen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher und damit auch die Widerrufsbelehrung werden geändert. Dies hat jetzt auch der Bundesrat beschlossen.

Der Hintergrund für die Änderung des Widerrufsrechts im Online-Handel ist Folgender: Aufgrund eines Urteils des europäischen Gerichtshofes sollen Verbraucher vor der Geltendmachung von Wertersatz geschützt werden, wenn sie die erhaltene Ware bezüglich Eigenschaft und Funktionalität geprüft haben und nunmehr ihr Widerrufsrecht ausüben.

Aufgrund dessen hatte die Bundesregierung eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften beschlossen. Nach der neuen Vorschrift des § 311e BGB soll der Verbraucher künftig nur noch dann Wertersatz leisten, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Nachdem der Bundestag dem hierzu erlassenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 26.05.2011 zugestimmt hatte steht jetzt fest, dass der Bundesrat hiergegen keinen Einspruch legt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesrates vom 17.06.2011.

Die Änderung tritt einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie als Shop-Betreiber drei Monate Zeit, um die Widerspruchsbelehrung zu ändern. Danach müssen Sie mit einer kostspieligen Abmahnung rechnen. Darüber hinaus würden Sie t Ihren Anspruch auf Wertersatz auch bei einer unsachgemäßen Prüfung der Ware durch den Kunden verlieren.

Hierdurch soll verhindert werden, dass Onlinekäufer schlechter behandelt werden als normale Käufer. Die haben beim Kauf im Geschäft ja auch die Möglichkeit, sich die Ware anzusehen und auszutesten. Ansonsten wird das Widerrufsrecht entwertet.

Wie die Widerrufsbelehrung nunmehr auszusehen hat, können Sie dem neuen Muster für eine Widerrufsbelehrung (BR-Drucksache 288/11 vom 27.05.2011) entnehmen.

Näheres können Sie dem nachfolgenden Beitrag entnehmen:

https://www.wbs.legal/e-commerce/widerruf-im-onlinehandel-neues-jahr-neue-widerrufsbelehrung-aenderungen-zum-wertersatz-2153/

Die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke berät Sie gerne weiter und bietet Ihnen im Rahmen einer Online-Shop Beratung einen umfassenden Abmahnschutz. Gerne bringen wir hierbei auch Ihre Widerrufsbelehrung auf den aktuellen Rechtsstand. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein und Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch insofern tatkräftig zur Seite.