Nachdem der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert weiterhin bei der Einbindung des Facebook gefällt-mir-Buttons mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € droht, möchte die IHK-Schleswig Holstein das ULD jetzt durch Erhebung einer Klage zur Raison bringen. Als betroffener privater Anwender oder Online-Händler sollten Sie weiterhin vorsichtig sein.

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Wie wir bereits berichtet haben, müssen uneinsichtige private Anwender als auch Online-Händler zumindest in Schleswig-Holstein seit dem 01.10.2011 damit rechnen, dass gegen sie durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ein Bußgeld bis zur Höhe von 50.000 € verhängt wird. Darüber hinaus müssen Online-Händler mit einer teuren Abmahnung rechnen, vor allem durch Konkurrenten.

Gegen die vom ULD angekündigte Maßnahme hatte die IHK Schleswig-Holstein in der Vergangenheit bereits erhebliche Bedenken vorgebracht und insbesondere das energische Vorgehen vor dem Hintergrund der umstrittenen Rechtslage in diesem Bereich als nicht akzeptabel kritisiert. Bereits zu jenem Zeitpunkt gab die  IHK zu erkennen, dass sie notfalls auch eine gerichtliche Auseinandersetzung in Erwägung ziehe. Doch das brachte die Datenschützer nicht zum Einlenken- ganz im Gegenteil. Der Leiter des ULD brachte in einer Presseerklärung vom 30.09.2011 klar zum Ausdruck, dass er trotz der Verständigungsbereitschaft von Facebook an seiner Sichtweise festhält.

Aus einer „Medieninformation“ der IHK Schleswig-Holstein vom 23.01.2012 ergibt sich nunmehr, dass diese Organisation Klage gegen das ULD erhoben hat. Die IHK-Schleswig-Holstein geht offenbar davon aus, dass aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung „das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen wird“.

Ob die Klage das ULD und andere tatsächlich davon abhalten wird, die Einbindung des Facebook Like-Buttons abzumahnen, ist indes mehr als fraglich. Wir raten daher allen privaten Anwendern sowie Online-Händlern auch außerhalb von Schleswig-Holstein weiterhin dazu, sich vor der Einbindung des Gefällt-mir-Buttons über die datenschutzrechtlichen Risiken beraten lassen, um die Gefahr von Abmahnungen in diesem umstrittenen Bereich zu minimieren. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in diesem Verfahren endlich Rechtssicherheit bringen wird.

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