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500 € Schadensersatz

Facebook wurde vom LG Stendal verurteilt, an unseren Mandanten Schadensersatz in Höhe von 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2022 zu zahlen. (Urteil vom 16.02.2023)

500 € Schadensersatz

Facebook wurde nach unserem Verlangen per Urteil vom LG Paderborn verurteilt, an unseren Mandanten 500,00 € nebst Zinsen seit dem 10.08.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. (Urteil vom 19.12.2022)

1000 € Schadensersatz

Das Gericht folgte unserem Antrag vollumfänglich und verurteilte Facebook daraufhin per Urteil zur Zahlung von 1.000,00 € nebst Zinsen seit dem 22.07.2022 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. (Versäumnisurteil)

Hier kannst du durch Eingabe deiner E-Mail-Adresse überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne außerdem die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Deezer die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Deezer sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wieder herstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein. Deezer hat sich bezüglich seiner Meldepflichten bereits damit rausgeredet, dass es nach der ersten Veröffentlichung von Daten 2019 sofort nachgebessert habe.
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Deezer verlangen, ob du vom Datenleck betroffen bist. Erteilt Deezer keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu Ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Deezer im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.
Wir sind der Auffassung, dass Deezer aufgrund des Datenlecks den Betroffenen 1.000€ Schadensersatz zahlen muss. In einem vergleichbaren Fall des Facebook Datenlecks, konnten wir bereits etliche positive Urteile erzielen. Diese kannst du hier einsehen.
Du musst zunächst vom Deezer Datenleck betroffen sein. Anschließend muss du volljährig sein und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die deinen Fall gegen Deezer deckt. Das klärt aber unsere Kooperationskanzlei ganz unkompliziert mit deiner Rechtsschutzversicherung.
Sobald unser Partnerkanzlei deine Unterlagen geprüft und grünes Licht gegeben hat, überweisen wir dir deine 25€! Das Dauert im Schnitt bis zu 7 Tagen.
Selbst wenn du keinen Erfolg mit deinem Anspruch gegen Deezer haben solltest, behältst du deine 25€.