Der Datenschutzbeauftragte der EU Peter Hustinx äußerte sich gegen den Vorschlag der Kommission der Justiz, uneingeschränkten Zugriff auf die Fingerabdruckdatenbank der Union (EURODAC) zu gewährleisten.

 

Die Fingerdruckdatenbank für Asylbewerber und illegale Einwanderer (EURODAC) soll laut eines Gesetzentwurfs der EU-Kommission künftig allen Strafverfolgern innerhalb der EU zu Verfügung stehen. Das soll angeblich das Ermittlungsverfahren und somit die Identifikation von Verbrechern erleichtern.

EU-Datenschützer Peter Hustinx sieht das anders. Er sieht die Einsicht ins EURODAC als schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre an. Nach seiner Ansicht führt die Kommission keine plausiblen Gründe an, welche eine Einsicht in die persönlichen Daten von Asylbewerbern rechtfertigen würden. Gleichzeitig fordert er klar definierte Kriterien, welche eine Einsicht erlauben. So sollte lediglich auf die Daten zugegriffen werden dürfen, wenn ein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung oder Beteiligung an einem schwerwiegenden Verbrechen vorliegt.

Hustinx stützt seine Argumentation auch damit, dass die Daten lediglich zu Registrations- und Informationszwecken gesammelt wurden, nicht aber für die Strafverfolgung. Darüber hinaus fordert er für die Datenverwaltung ein unabhängiges Unternehmen zu beauftragen und eine Sicherheit der Daten gewährleisten zu können.

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