Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erneut Klage gegen Facebook Irland beim Landgericht Berlin eingereicht. Grund dafür ist das von Facebook eingeführte App-Zentrum.

Mit der Einführung des App-Zentrums sei der Datenschutz auf Facebook erneut verschlechtert worden, so die Kritik der Verbraucherschützer. Apps können dabei auf persönliche Kontaktdaten zugreifen und mitunter sogar etwas auf die Pinnwand posten – auch wenn Nutzer der umfassenden Datenweitergabe an die App-Anbieter nicht zugestimmt hat, so die Meldung des vzbv. Doch genau jene ausdrückliche Zustimmung für die Datenschutzregeln fordern die Verbraucherschützer ein. Bereits Ende August hatte der vzbv Facebook aufgrund des App-Zentrums abgemahnt.

Datenweitergabe ohne Einwilligung

Neben der Möglichkeit, auch mit entfernten Bekannten in Kontakt zu bleiben, erfreuen sich auf Facebook auch allerlei Spiele großer Beliebtheit. Hinzu kommen eine Vielzahl von Umfragen oder Quizzen, die – ebenso wie die Spiele – von Drittanbietern für Facebook und dessen Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Diese Anwendungen sind nun seit Juni 2012 im neuen App-Zentrum, nach Kategorien sortiert, auffindbar.

Doch die neue Übersichtlichkeit bringt auch ihre Schattenseiten mit sich: So wird bei der Installation einer App nicht mehr in einem Hinweisfenster angezeigt, auf welche Informationen die App zugreifen will. Der Klick auf den Button “Spiel spielen” unterstelle nun die Einwilligung des Nutzers zur umfassenden Datennutzung und –weitergabe, so die Kritik der Verbraucherschützer. Da unterhalb des Buttons in kleiner hellgrauer Schrift die Auflistung der Daten erscheint, die der App-Anbieter erheben und nutzen will, könne bei dem Nutzer der Eindruck erweckt werden, dass durch diese Hinweise die Datenverwendung durch Dritte hinreichend legitimiert sei, so die Meldung der Verbraucherschützer.

Verstoß gegen Telemediengesetz

Eine umfassende Datenweitergabe an Dritte setzt nach deutschem Recht allerdings eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers voraus. Dies könne z. B. mit einem Popup-Fenster erreicht werden. Das Facebook App-Zentrum verstößt nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes damit sowohl gegen das Telemediengesetz, als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Unerfahrenheit der Nutzer werde ausgenutzt, heißt es in der Meldung des vzbv weiter.

Vielen Nutzern sei nicht bewusst, dass nicht nur Facebook, sondern auch die Anbieter der verschiedenen Apps auf ihre Nutzerdaten zugreifen und diese verwenden. Besonders Kinder und Jugendliche werden hierbei aufgrund ihrer Unerfahrenheit ausgenutzt.

Generell steht Facebook der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ablehnend gegenüber. Diese gibt u. a. die explizite Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte indes an, sich auch weiterhin für einen starken europäischen Datenschutz einzusetzen, um die Privatsphäre der Nutzer und den Datenschutz auch künftig zu gewährleisten.

Facebook steht immer wieder wegen seiner Datenschutzpolitik in der Kritik. Erst kürzlich gaben österreichische Studenten bekannt, mehr Datenschutz bei Facebook einklagen zu wollen.