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Abmahnung erhalten?

Hilfe bei Abmahnungen durch rka Rechtsanwälte

Die rka Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert, Urheberrechtsverletzungen durch vermeintlich illegales Filesharing im Namen der Urheber abzumahnen. Auch Sie haben ein abmahnendes Schreiben von rka Rechtsanwälte erhalten? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse: Rechtsanwalt Christian Solmecke hält die nun entscheidenden Tipps für Sie hier bereit.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte GbR erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Abmahnkanzleien sind die Anwälte von .rka dafür bekannt, auch vor Gericht zu ziehen, um ihre vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen. Dadurch können Kosten in vierstelliger Höhe auf Sie zukommen.

Wir sind bekannt aus

Als erstes sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern Ruhe bewahren. Übereilte Anrufe bei den Rechtsanwälten .rka sollten Sie tunlichst unterlassen, denn die getätigten Aussagen am Telefon können durchaus später gegen Sie verwendet werden. Viemehr sollten Sie die Abmahnung Ernst nehmen und sich mit gebührender Sorgfalt und rechtlich fundiert verteidigen. Es empfiehlt sich daher, einen auf das Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nutzen Sie unsere bundesweite, kostenfreie telefonische Erstberatung durch einen unserer Rechts-Experten.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wen die Kanzlei vertritt, was abgemahnt wird, wie eine Abmahnung der Kanzlei .rka aufgebaut ist und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können.

YouTube-Video von Rechtsanwalt Christian Solmecke zur Abmahnung der Kanzlei .rka

Mandanten der .rka Rechtsanwälte:

  • TGC – The Games Company Worldwide GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin
  • TopWare Entertainment GmbH, Ottostr. 3, 76275 Ettlingen
  • Techland Sp. z o.o., ul. Zolkiewskiego 3, 63-400 Ostrow Wlkp., Polen
  • Koch Media GmbH, Gewerbegebiet 1, A-6604 Höfen
  • Just A Game GmbH, vertr. d.d. GF Remco Westermann, Malkastenstraße 3, 40211 Düsseldorf

Was fordert .rka (Reichelt Klute Aßmann) von Ihnen?

Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei .rka die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch – statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung – die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien EUR 650,00 oder mehr beträgt.

Jugendlicher mit Kopfhörern vertieft in Computerspiel vor zwei großen PC-Bildschirmen

Oftmals sind die Betroffenen einer .rka Abmahnung Eltern von minderjährigen Kindern. Der Grund: .rka Rechtsanwälte mahnt aktuell viel für die Hersteller von PC-Spielen wie die Koch Media oder The Game Company ab.  Da der Bundesgerichtshof bereits mehrfach klargestellt hat, dass Eltern regelmäßig nicht für illegale Downloads der Kinder haftbar gemacht werden können, beraten Sie mein Team und ich gerne über die bestmöglichste Verteidigungsstrategie.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei WBS.LEGAL

Die Abmahnungen der Kanzlei .rka sehen wie folgt aus:

Seite 1:

Zunächst ergibt sich aus der ersten Zeile der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (z.B. Koch Media GmbH, Planegg/München) vertreten wird.

Sodann erklärt die Kanzlei .rka, dass die Mandantin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte sei und deshalb das Recht habe, die Datei der „Öffentlichkeit zugänglich zu machen„. Anschließend erklärt die Kanzlei:

„Leider hat unsere Mandantin feststellen müssen, dass dieses Produkt auf Tauschbörsen im Internet zum Download bereit gehalten und illegal heruntergeladen wird.“

Im dritten Absatz wird von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann dargelegt, dass im Rahmen eines landgerichtlichen Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG Ihre Rechteinhaberschaft festgestellt sowie die „Ordnungsgemäßheit der Datenermittlung“ nachvollzogen worden sei.

Seite 2:

In diesem Zusammenhang soll der Provider, zum Beispiel die Deutsche Telekom, Daten gesichert haben und die Identität des Nutzers der fraglichen IP-Adresse offenbart haben. Hierzu führen die .rka Rechtanwälte aus:

„Sie wurden zum Tatzeitpunkt als Inhaber der dynamischen IP-Adresse und zivilrechtlich Haftender festgestellt und identifiziert.“

Im Anschluss folgen Angaben zum Namen der Datei, Hashwert, P2P Client, IP-Adresse, Tatzeit und Gestattungsverfahren. Daher seien Sie zur

– Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG),

– Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG),

– Auskunft (§ 101 UrhG),

– Löschung der Dateien

verpflichtet.

Außerdem werden Sie aufgefordert, binnen einer relativ kurzen Frist die beigefügte Erklärung abzugeben. Gemeint ist damit die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf der letzten Seite der Abmahnung.

Am Ende der Seite werden Sie aufgefordert, einen Pauschalbetrag zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von

EUR 650,00 (oftmals auch EUR 900,00)

oder gar mehr auf ein Konto der ..rka Rechtsanwälte zu zahlen.

Seite 3:

Auf Seite 3 erklären die .rka Rechtsanwälte:

Nur unter dieser Bedingung und unter der Bedingung, dass der o.g. Betrag rechtzeitig und unter Angabe des Namens und des Aktenzeichens hier eingeht (eine Zuordnung ist sonst nicht möglich), verzichtet unsere Mandantin auf weitergehende Ansprüche aus der hier beschriebenen Rechtsverletzung und die Angelegenheit wäre erledigt.“

Im Anschluss behauptet die Kanzlei .rka, dass Sie, also der Anschlussinhaber, auch dann zur Zahlung und zur Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet seien, wenn ein Dritter die Tat begangen hat. Selbst wenn sich jemand über das W-Lan-Netz Zugriff verschafft haben sollte, werde Ihnen dies, so die .rka Rechtsanwälte, zugerechnet. Zur Untermauerung dieser Behauptungen zitieren die Rechtsanwälte .rka u.a. Gerichtsentscheidungen:

OLG Düsseldorf I-20 W 157/07,

OLG Köln, 6 U 244/06.

OLG Hamburg 5 W 152/06,

LG Hamburg 308 O 136/06

Dass es Urteile gibt, die unter weiteren Voraussetzungen eine Haftung bei einem verschlüsselten W-Lan-Netz oder bei Erfüllung der Sorgfaltspflichten gänzlich ablehnen, bleibt in der Abmahnung der .rka Rechtsanwälte unerwähnt.

Relativ am Ende der Seite behauptet die Kanzlei .rka, dass im Falle einer streitigen Auseinandersetzung ein Gegenstandswert von EUR 30.000,00 anzusetzen sei. Daher lägen die erstinstanzlichen Anwalts- und Gerichtskosten bei über EUR 5.500,00.

Seite 4:

Auf Seite 4 weisen die .rka rechtsanwälte daraufhin hin, dass

„dies das einzige Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist.“

Sollte das Angebot nicht binnen der Frist angenommen werden, würde die Kanzlei .rka eine gerichtliche Klärung empfehlen. Die Abmahnung der .rka Rechtsanwälte endet mit der Formulierung:

„Etwaigen schriftlichen Ratenzahlungswünschen sehen wir entgegen.“

Seite 5:

UNTERLASSUNGS- UND VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Auf Seite 5 haben die .rka Rechtsanwälte unter Angabe eines Aktenzeichens eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. 

VORSICHT !!! 

Diese sollte ungeprüft nicht unterschrieben zurückgesandt werden. Vielmehr ist dringend zu empfehlen, eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung, also eine abgewandelte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, abzugeben. Ansonsten würde man ggf. ein Schuldanerkenntnis abgeben und sich somit zur Zahlung des Vergleichsbetrages unter Anerkennung der Schuld verpflichten.

In der von den ..rka Rechtsanwälten beigefügten Unterlassungserklärung heißt es:

„1. es zukünftig zu unterlassen, Computersoftware der Unterlassungsgläubigerin, insbes. das Computerspiel (…) ganz oder teilweise ohne deren Einwilligung in P2P-Netzwerken herunterzuladen oder zum Herunterladen bereit zu halten oder sonst wie öffentlich zugänglich zu machen oder derartiges durch Dritte vornehmen zu lassen;

2. für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Unterlassungsversprechen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,00 an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen;

3. die dem Begleitschreiben von .rka Rechtsanwälte benannte Datei unverzüglich zu löschen;

4. zur Abgeltung aller weiteren zivilrechtlichen Ansprüche der Unterlassungsgläubigerin einen Betrag in Höhe von EUR 650,00 auf das in dem Begleitschreiben benannte Konto von .rka Rechtsanwälte zu zahlen.“

Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?

Eine Frau sitzt am Schreibtisch und schaut verärgert auf eine Abmahnung der Kanzlei rka, welche sie in der Hand hält.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärungund senden Sie diese nicht an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:

  • Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
  • Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
  • Sie sind an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
  • Die Vertragsstrafe ist unter Umständen überhöht.

Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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