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Privatversicherte der Signal Iduna

So kriegen sie zu Unrecht gezahlte Beiträge zurück

Privatversicherte der Signal Iduna: So kriegen sie zu Unrecht gezahlte Beiträge zurück

“Die derzeitige wirtschaftliche Lage” oder auch “stetige Preiserhöhungen zwingen uns zur Beitragserhöhung” – kommen Ihnen diese Floskeln bekannt vor? So begründeten Privatversicherer in den vergangenen Jahren ihre Beitragserhöhungen gegenüber ihren Mitgliedern. Rechtlich unzulässig, entschieden nun Gerichte. Denn: nur bei einer nachvollziehbaren und ausführlichen Begründung sind Erhöhungen möglich. Die Folge: Versicherte der Signal Iduna können ihre zu viel geleisteten Beiträge nun zurückfordern.

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(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.


Wieso ist die Versicherung zur Rückerstattung verpflichtet?

Versicherungen sind in Deutschland an strenge Auflagen und Regularien gebunden. Unter anderem durch das Versicherungsvertragsgesetz (kurz: VVG). Dieses enthält Bestimmungen dazu, wann das Versicherungsunternehmen überhaupt dazu berechtigt ist, Beitragserhöhungen geltend zu machen. Denn: ursprünglich hatten Sie als Kunde mit dem Unternehmen im Versicherungsvertrag ja einen anderen Betrag für den gleichen Leistungsumfang vereinbart. Nur unter ganz bestimmten Umständen ist es also möglich, von diesen vertraglichen Vereinbarungen abzuweichen und eine Erhöhung geltend zu machen. Diese Erhöhung muss der Versicherer jedoch gut und für das Mitglied nachvollziehbar begründen können. Einfache Floskeln, die die Signal Iduna wie viele andere Versicherer über die letzten Jahre verwendet hat, sind jedoch unzulässig. Die Folge für die Versicherten: unzulässig erhobene Beitragserhöhungen können zurück gefordert werden. Das lohnt sich vor allem dann, wenn die Beiträge über mehrere Jahre hinweg geleistet wurden. Je nach Einzelfall können Betroffenen mehrere tausend Euro an Rückerstattung zustehen.

Gemäß § 203 Abs. 5 VVG sind Private Versicherer nur dann zu Beitragserhöhungen in der Lage, wenn sie eine Beitragserhöhung gut uns ausführlich begründen können. Die durch die Unternehmen genutzten Floskeln reichten den Gerichten zuletzt jedoch nicht aus, wodurch die meisten Versicherer – unter anderem auch die Signal Iduna – Beiträge zurückerstatten müssen.
Zuletzt verschickten einige Versicherer Schreiben an ihre Mitglieder, um nachträgliche Begründungen zu erbringen und ihre Verfehlung “zu heilen”. Dies ist jedoch nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Die Beitragserhöhung hätte im Ursprungsschreiben korrekt angegeben werden müssen. Ein Anspruch auf Rückerstattung steht Ihnen dennoch zu.
Rückerstattet werden alle Beträge, die aufgrund der unzulässigen Beitragserhöhung gezahlt wurden plus mögliche Zinsen. Am besten Sie vergleichen Ihren ursprünglichen Beitrag mit ihren erfolgten Zahlungen. Die Differenz gibt Ihnen dann Auskunft über Ihre Ansprüche.

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