Uns erreichen im Zusammenhang mit dem Widerruf von Kfz-Kreditverträgen immer wieder Anfragen von Mandaten, die – fast ungläubig – fragen, ob ein Widerruf bereits bei einem Fehler im Vertrag möglich sei. Ob das denn sein könne, dass nur ein Fehler bzw. nur eine fehlende Angabe, die man als Verbraucher vielleicht nie gebraucht hätte, den kompletten Finanzierungsvertrag zerstören könne? Die Antwort: Ja bereits ein Fehler reicht! Das bestätigt nun auch das OLG Düsseldorf in einem von uns geführten Verfahren.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem von uns geführten Berufungsverfahren erneut entschieden, dass jegliches Fehlen von gesetzlichen Pflichtangaben bei Autokreditverträgen zu einem ewigen Widerrufsrecht des Verbrauchers führt. Dies ging bereits aus einem Hinweisbeschluss vom 17.01.2019 hervor. Nun liegen uns die vollständigen Entscheidungsgründe vor. Darin äußert sich das Gericht auch zur Frage des Wertersatzes (Urt. v. 24.05.2019, Az. I-16 U 102/18) .

Worum ging es?

Unser Mandant hatte im Oktober 2014 einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Neuwagens abgeschlossen. Am 12. Juli 2017, rund drei Jahre nach Vertragsschluss, erklärte er den Widerruf. Eigentlich viel zu spät. Denn das Widerrufsrecht wäre nach 14 Tagen verfristet. Doch in seinem Kreditvertrag fehlten gesetzliche Pflichtangaben und so kam ihm ein jederzeitiges bzw. „ewiges“ Widerrufsrecht zugute. In dem Kreditvertrag des von uns vertretenen Klägers fanden sich keine Angaben zur Aufsichtsbehörde der kreditgebenden Bank. Ausreichend für die Bejahung des Widerrufsrechts war für das OLG Düsseldorf:

„Die für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde wird an keiner Stelle des Darlehensvertrages angegeben.“

Außergewöhnlich ist, dass das Gericht nicht einmal prüfte, ob vielleicht weitere Fehler im Kreditvertrag steckten. Dies hatte das Gericht zwar bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 17.01.2019 angekündigt. Nun haben wir es schwarz auf weiß. Das Gericht stützt sich auf einen Aspekt und bringt damit den gesamten Finanzierungsvertrag zu Fall, indem es ein ewiges Widerrufsrecht annimmt. Das hatte das Landgericht Wuppertal als erste Instanz noch anders gesehen.

Alle Raten müssen zurückgezahlt werden

Das OLG Düsseldorf bejahte einen wirksamen Widerruf. Folge des Widerrufs ist, dass der Verbraucher sämtliche geleisteten Raten gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückverlangen kann. Der von uns vertretene Kläger konnte mit Erfolg die Rückzahlung der bis zum Widerruf erbrachten Monatsraten insgesamt 9.404,48 € verlangen.

Selbst Raten, die ein Verbraucher noch nach erklärtem Widerruf (weiter-) zahlt, sind ihm Verbraucher zu erstatten, da die Bank insoweit ungerechtfertigt bereichert wäre.

Das leidige Thema Wertersatz

Das Gericht billigte der Bank einen Anspruch auf Wertersatz für den Wertverlust am Fahrzeug zu, obgleich wir dieser Auffassung nicht zu folgen vermochten. Dieses Ergebnis ist nur unter Billigkeitsgesichtspunkten nachvollziehbar: Der Kläger hatte ein Neufahrzeug erworben und dieses auch in erheblichem Umfang genutzt – warum sollte er kostenlos Auto gefahren sein? Anders hat sich vor kurzem noch das LG München I zu dieser Frage geäußert. Das LG München hat ausführt, dass die fehlende Verpflichtung des Kunden zum Wertersatz für den Finanzierungsgeber zwar ein hartes Ergebnis sei. Allerdings entspräche dieses Ergebnis schlicht dem Wortlaut der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen. Hier ist also keinesfalls das letzte Wort gesprochen bzw. die Rechtslage schlichtweg uneinheitlich.

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Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen

Um auf die eingangs erwähnte Frage unserer Mandanten zurück zukommen: Bereits ein (kleiner) Fehler im Vertrag genügt, um den gesamten Kauf (oder auch einen Leasingvertrag) rückabwickeln zu können. Und das ohne an Fristen gebunden zu sein! Das verbraucherfreundliche Urteil des OLG Düsseldorf wird auch rechtskräftig werden, da die Revision nicht zugelassen wurde und auch die Streitwertgrenze für eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht erreicht ist. Insoweit ist es also eine Entscheidung auf die man sich als Verbraucher stützen kann.

Lassen Sie uns daher ihren Vertrag kostenlos prüfen. Bisher waren nahezu alle Kfz-Kreditverträge fehlerhaft und konnten damit widerrufen werden. Im Idealfall – das zeigt etwa die Entscheidung des LG München – schuldet man als Verbraucher nicht einmal Wertersatz, kann also wirklich kostenlos jahrelang Auto fahren. Aber selbst, wenn eine Pflicht zum Wertersatz angenommen wird, ist der Kreditwiderruf eine bequeme und lukrative Möglichkeit für Verbraucher Autokäufe rückabzuwickeln. Dies gilt, nicht nur aber insbesondere, für Betroffene des Diesel-Skandals, die ihr Fahrzeug finanziert haben.

Wir bieten eine kostenlos Ersteinschätzung Ihres Vertrages und Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Wir werden sodann umfassend mit Ihnen erörtern, ob ein Vorgehen für Sie zweckmäßig ist. Die Details eines solchen Mandats können Sie gern in einem persönlichen Gespräch mit uns erfahren. Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung erklären wir zum Beispiel für Sie den Widerruf und führen etwaige Verhandlungen mit der Bank.

Ausführliche Infos finden Sie in unserem Beitrag: Autokredit widerrufen? Wir prüfen Ihren Vertrag!

jpa