Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Barmenia Private Krankenversicherung

Unwirksame Beitragserhöhungen – Rückerstattung möglich!

Barmenia Private Krankenversicherung: Unwirksame Beitragserhöhungen – Rückerstattung möglich!

“Ihre Prämie wird angepasst.” In regelmäßigen Abständen trudeln privat Versicherten solche Schreiben über Beitragsanpassungen ins Haus. Inhalt des Schreibens sind entsprechende Beitragserhöhungen – nett formuliert “Anpassungen.” Doch jetzt hat das LG Frankfurt der Barmenia Versicherung einen Riegel vorgeschoben: die PKV Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren nicht zulässig. Auch in Ihrem Fall? Gerne prüfen wir Ihre Rückerstattungsansprüche.

Unser Team mit erfahrenen Anwälten im Bereich der PKV-Rückforderung berät Sie gerne. Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen die Zulässigkeit Ihrer Erhöhung kostenfrei!

(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.


Warum gibt es eine Rückerstattung?

Ein Versicherungsnehmer der Barmenia Versicherung hatte 2020 vor dem Landgericht Frankfurt erwirkt, dass Beiträge, die aufgrund einer Beitragserhöhung von ihm gezahlt wurden, durch die Barmenia wieder zurückgezahlt werden müssen. Der Grund: die Mitteilung über die Beitragserhöhung enthielt nicht die dafür notwendigen Informationen, um als Beitragserhöhung zu gelten.

Generell muss bei einer Beitragserhöhung gegenüber dem Versicherungsnehmer klar und transparent dargelegt werden, warum die Beitragserhöhung aus Sicht des Versicherers notwendig geworden ist. Dies wurde im vorliegenden Fall vom LG verneint. Dadurch entsteht dem Privatversicherten ein entsprechender Anspruch auf Rückzahlung der zu viel geleisteten Beiträge.

So ziemlich alle Anbieter von privaten Krankenversicherungen erhöhten in den vergangenen Jahren regelmäßig ihre Beitragssätze. § 203 Abs. 5 VVG sieht zwar vor, dass dies möglich ist, allerdings nur dann, wenn die Versicherung transparent und verständlich erklären kann, dass die Erhöhung auch notwendig ist. Die Gerichte haben in unterschiedlichen Verfahren verbraucherfreundlich entschieden und festgehalten: Eine Pauschalaussage wie “Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage kommt es zu einer Beitragsanpassung” reicht nicht aus. Explizite Erklärungen zur Beitragserhöhung haben die meisten privaten Versicherungen jedoch verpasst – so auch die Barmenia. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel.
Nicht nur die Privatversicherung der Barmenia ist betroffen. Das gleiche Schicksal ereilt auch andere große Versicherer wie die Allianz, die AXA oder die ARAG.
Der Anspruch auf Rückerstattung bezieht sich auf die zu viel gezahlten Beiträge seit dem Beginn der Erhöhung. Zudem können für den Betrag auch Zinsen geltend gemacht werden. Insgesamt kann so über die Jahre ein bis zu vierstelliger Betrag zusammengekommen sein.

Wir sind bekannt aus