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Ist eine Kündigung während Krankheit wirksam?

Auf einen Blick

  • Ein Arbeitnehmer kann während einer Krankschreibung entlassen werden – durch das Kündigungsschutzgesetz sind erkrankte Personen nicht besonders geschützt. Das gilt unabhängig von der Schwere der Erkrankung.
  • Auch eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist und eine negative Prognose vorliegt.
  • In der Regel haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung wegen Krankheit keinen Anspruch auf eine Abfindung. Es kann aber sein, dass man eine Einigung trifft – beispielsweise, um eine Kündigungsschutzklage abzuwenden.
  • Wer eine Kündigung während Krankheit erhält, sollte sich rechtliche Unterstützung suchen, um zu prüfen, welche Optionen individuell möglich sind.

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Darf ein Arbeitgeber einem erkrankten Mitarbeiter kündigen?

Das Kündigungsschutzgesetz regelt, wer in Deutschland unter welchen Bedingungen entlassen werden kann. Arbeitnehmer erfahren dabei häufig einen besonderen Schutz, so ist eine Kündigung während der Schwangerschaft, in der Elternzeit und auch eine Kündigung von Schwerbehinderten nicht ohne Weiteres möglich. Doch eine Kündigung während Krankheit ist nicht ausgeschlossen – so ist es erlaubt, dass ein Mitarbeiter entlassen wird, während er krank ist. Die Schwere der Erkrankung spielt dabei keine Rolle.

Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?

Um zu entscheiden, wann eine Kündigung in welcher Situation wirksam ist, muss zunächst klar sein, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Das ist nicht bei allen Arbeitnehmern der Fall – es müssen vor allem diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Betriebszugehörigkeit über sechs Monaten
    Um den besonderen Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz zu erhalten, müssen Arbeitnehmer mindestens ein halbes Jahr lang ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt sein. Befinden sie sich noch in der Probezeit (die maximal sechs Monate dauert), dann greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. Eine Kündigung in der Probezeit ist also für Arbeitgeber recht unkompliziert möglich.
  • Ausreichende Betriebsgröße
    Auch in sehr kleinen Unternehmen greift das Kündigungsschutzgesetz nicht in der zuvor erklärten Form. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes ist es, dass mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall greift, wenden Sie sich gerne an unsere Fachanwälte für eine kostenfreie Erstberatung.

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Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit wirksam?

Eine Kündigung während einer Krankheit ist also möglich, wie sieht es aber aus, wenn der Mitarbeiter gerade aufgrund der Erkrankung entlassen werden soll? Es gibt den Fall der krankheitsbedingten Kündigung, hierbei liegt der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses also in der Krankheit selbst. Es handelt sich hierbei um eine personenbedingte Kündigung, die grundsätzlich möglich ist.

Der Arbeitgeber muss allerdings nachweisen können, dass die Arbeit durch die Erkrankung dauerhaft gestört oder gar nicht mehr möglich ist. Das ist beispielsweise bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit der Fall, bei einer Langzeiterkrankung oder auch bei einer geminderten Leistungsfähigkeit aufgrund der Krankheit.

Zusätzlich gelten drei Voraussetzungen, die eine Kündigung wegen der Krankheit erlauben:

(1) Es muss eine negative Prognose bestehen: Erst wenn der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass eine Kurzerkrankung wiederholt auftritt oder bei einer Langzeiterkrankung bzw. Leistungsminderung keine Besserung in Sicht ist, kann eine Kündigung wegen der Krankheit ausgesprochen werden.

(2) Die betrieblichen Interessen sind durch die Erkrankung deutlich beeinträchtigt. Ist der Betriebsablauf durch die Krankheit gestört, besteht nur mangelnde Planungssicherheit oder liegt eine wirtschaftliche Belastung des Unternehmens vor, darf ein Arbeitnehmer wegen seiner Krankheit und während seiner Krankschreibung entlassen werden.

(3) Als dritter Aspekt muss eine Interessensabwägung erfolgen: Dabei spielen Kriterien wie Alter und Familienstand des Arbeitnehmers eine Rolle, genau wie die Frage, ob es eine betriebliche Ursache für die Krankheit gibt. Demgegenüber steht die tatsächliche Belastung des Betriebes durch die Erkrankung des Arbeitnehmers.

Sind all diese Punkte geprüft, ist eine Kündigung wegen einer Krankheit und während laufender Krankschreibung möglich – so hart das für den Arbeitnehmer in dieser Situation sein mag.

Wann kann eine Kündigung während Krankheit unwirksam sein?

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, weil es sich zum Beispiel um einen Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern handelt: Es kann vorkommen, dass die Kündigung – auch während einer Erkrankung – sittenwidrig, diskriminierend oder treuwidrig ist. Ob eine dieser Möglichkeiten zutrifft, ist gesetzlich geregelt, kann für Arbeitnehmer selbst aber oft schwer einzuschätzen sein. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie gerne bei einer professionellen Beurteilung der Situation.

Außerdem sind Schwangere, Schwerbehinderte und Mitglieder des Betriebsrates immer besonders vor Kündigungen geschützt. Das gilt entsprechend auch bei einer Krankheit, sodass eine Entlassung in dieser Phase unwirksam sein kann. 

Kündigung wegen Krankheit: Ist eine Abmahnung nötig?

Es gibt Fälle, in denen ein Arbeitgeber den Mitarbeiter vor dem Ausspruch der Kündigung abmahnen muss. Das trifft vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen zu – da hier davon ausgegangen werden kann, dass eine Änderung des beanstandeten Verhaltens durch eine Abmahnung möglich ist.

Bei einer personenbedingten Kündigung (unter die eine Kündigung wegen Krankheit fällt) ist das anders: Die Person hat es nicht in der Hand, die Situation zu ändern, also einfach wieder gesund zu werden und die Tätigkeit wie vor der Erkrankung auszuüben. Eine Abmahnung wird deshalb als nicht sinnvoll und notwendig erachtet, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.

Gibt es bei Kündigung während Krankheit eine Abfindung?

Auch wenn der Verlust des Arbeitsplatzes schwer wiegt, kann eine Abfindung immerhin die finanzielle Sorge etwas nehmen. Ob ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Abfindung zahlen muss, wenn dieser während oder wegen einer Erkrankung entlassen wird, hängt vom Einzelfall ab. Häufig werden Abfindungen gezahlt, wenn die Kündigung in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag erteilt wird – das ist bei krankheitsbedingten Kündigungen aber nicht notwendigerweise der Fall.

Es kann allerdings sein, dass sich Arbeitgeber und entlassener Arbeitnehmer auf eine Abfindung einigen, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Ob das sinnvoll ist, kann am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Melden Sie sich gerne bei unserem Expertenteam, wenn Sie professionell beraten werden wollen.

Wie können unsere Anwälte bei einer Kündigung während Krankheit helfen?

Wenn Sie während einer Erkrankung die Arbeitsstelle verloren haben, können Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. So veranlassen Sie eine gerichtliche Prüfung, ob die Kündigung in Ihrem Fall wirksam ist.

Melden Sie sich gerne bei unseren Anwälten für eine kostenlose Erstberatung, dann begleiten wir Sie bei allen notwendigen Schritten der Kündigungsschutzklage.

Rufen Sie uns gerne unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) für eine kostenlose Erstberatung an.

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In aller Kürze

Ja, im Kündigungsschutzgesetz sind erkrankte Personen nicht vor einer Kündigung geschützt – anders als zum Beispiel schwangere oder schwerbehinderte Mitarbeiter.
Das ist möglich, wenn die Krankheit die Arbeitsfähigkeit dauerhaft und tatsächlich beeinträchtigt und verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise muss eine negative Prognose vorliegen und eine Interessensabwägung vorgenommen werden.
Innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen.