Kein Kündigungsrecht bei Entzug der Fahrerlaubnis gemäß Dienstanweisung
26. August 2008
Wird einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Führerschein eine „betriebliche Fahrerlaubnis“ erteilt und später nach innerbetrieblichen Regeln durch den Arbeitgeber wieder entzogen, so rechtfertigt dieser Umstand für sich allein weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung. Der Verlust einer innerbetrieblich erteilten zusätzlichen Fahrerlaubnis steht nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich, da erstere nach den vom Arbeitgeber selbst erstellten Regeln erfolgt. Der Entscheidung des BAG liegt die Kündigungsschutzklage eines im öffentlichen Personennahverkehrs tätigen Omnibusfahrers zugrunde, welcher vom Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages eines Dienstanweisung erhielt, nach welcher eine betriebliche Fahrerlaubnis zwingend vorgeschrieben war. Nachdem der Arbeitgeber bei dem Kläger mehrere straßenverkehrsrechtliche Verstöße festgestellt hatte, teilte er ihm mit, er sei dauerhaft ungeeignet, einen Omnibus zu lenken und entzog ihm die betriebliche Fahrerlaubnis. Nach Anhörung des Betriebsrates erhielt der Kläger die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung, gegen welche er sich erfolgreich wehrte. (BAG, Urteil vom 05.06.2008, AZ 2 AZR 984/076).
Kategorien: Arbeitsrecht