Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Sabbatical – Alle Infos zur persönlichen Auszeit

Ob für vier Wochen oder gleich ein ganzes Jahr: Viele Arbeitnehmer verspüren den Wunsch nach einer Auszeit vom Job – die Möglichkeiten dafür sind vielfältig. Auch für Unternehmen hat ein Sabbatical Vorteile, wenn es gut geplant wird und sich beide Seiten im Vorfeld genau absprechen.

Auf einen Blick

  • Ein Sabbatical ermöglicht Arbeitnehmern eine Auszeit vom Job – in der Regel zwischen vier Wochen oder einem Jahr.
  • Es gibt verschiedene Modelle, um ein Sabbatical zu finanzieren: Oft verzichten Mitarbeiter vorab auf einen Teil des Gehalts, um das angesparte Geld während des Sabbatjahrs ausgezahlt zu bekommen.
  • Einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical haben nur Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, doch viele Unternehmen sind offen für diese persönliche Auszeit.
  • Es gibt Vorteile für beide Seiten: Arbeitnehmer können lange Reisen unternehmen, einfach mal abschalten oder eigenen Projekten nachgehen. Für Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten und sie können auf erholte und motivierte Mitarbeiter nach Ende des Sabbaticals hoffen.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Was ist ein Sabbatical?

Ein Sabbatical – oft auch Sabbatjahr genannt – ist eine Phase, in der Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen, um diese Zeit für eigene Projekte zu nutzen. Ob für eine lange Reise, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder einfach eine persönliche Auszeit: Gründe dafür kann es viele geben. Bei einem Sabbatical handelt es sich um eine Form des unbezahlten Sonderurlaubs. Die Länge liegt in den meisten Fällen zwischen einem und zwölf Monaten, das ist eine Frage der Absprache.

Gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical besteht nicht, viele Unternehmen zeigen sich aber offen für die Wünsche ihrer Arbeitnehmer, die für eine Zeit aus dem Arbeitsalltag aussteigen wollen. Anders sieht es bei Beamten und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst aus: Für sie gibt es eine gesetzliche Regelung des Sabbaticals und es besteht ein Anspruch darauf, dieses zu nehmen.

Wie kann man ein Sabbatical finanzieren?

Damit Arbeitnehmer während ihrer Auszeit nicht komplett ohne Einkünfte auskommen müssen, gibt es verschiedene Modelle zur Finanzierung des Sabbaticals:

In diesem Fall kümmert sich der Arbeitnehmer komplett eigenständig um die finanzielle Lage. Bekommt er eine Freistellung durch das Unternehmen, ruht der Arbeitsvertrag in dieser Zeit. Es wird kein Gehalt gezahlt und der Arbeitnehmer ist während des Sabbaticals selbst für Krankenversicherung und das Einzahlen der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
Ein weiteres Modell zur Planung und zur Finanzierung eines Sabbatjahres ist ein Arbeitszeitguthaben oder ein Langzeitarbeitskonto, auf dem ein Mitarbeiter gesammelte Überstunden und nicht genommene Urlaubstage anhäufen kann. Während des Sabbaticals werden all diese gesammelten Stunden und Tage auf einen Schlag genommen. Die Länge der Auszeit hängt also davon ab, wie viele freie Tage auf diese Weise zusammengekommen sind. Während des Sabbaticals erhält der Arbeitnehmer sein volles Gehalt und ist weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert.
Eine beliebte Variante ist die Finanzierung eines Sabbatjahres durch den Verzicht auf einen Teil des Gehalts im Vorfeld. Der Arbeitgeber erhält für einen abgesprochenen Zeitraum nur einen gewissen Anteil seines Gehalts, obwohl er weiterhin in Vollzeit arbeitet. Das so eingesparte Gehalt wird auf einem Konto angesammelt, sodass der Arbeitnehmer während seines Sabbaticals weiterhin bezahlt wird. Ein Beispiel: Wer sich zwei bis drei Jahre lang nur 50 bis 70 Prozent seines Gehalts auszahlen lässt, kann auf die Fortzahlung dieses Anteils auch während des Sabbaticals setzen. Die Kranken- und Rentenversicherung läuft weiterhin über den Arbeitgeber.
Im Öffentlichen Dienst ist das Sabbatical keine individuelle Absprache, hier ist die Finanzierung klar geregelt: Das Sabbatical muss zwei bis sechs Jahre vorher angemeldet werden, in dieser Zeit wird ein Siebtel bis ein Drittel der Besoldung zurückgehalten und auf einem speziellen Konto angelegt. Dieses Geld erhalten die Beamten in der Zeit ihres Sabbatjahrs monatlich zurück, sodass eine finanzielle Absicherung gewährleistet ist.
Reichen dem Arbeitnehmer für die persönliche Auszeit vier Wochen, kann er für diese Zeit unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Dieser unterscheidet sich von der Freistellung, weil das Arbeitsverhältnis nicht als unterbrochen gilt. Der Mitarbeiter ist für die Dauer weiterhin über den Arbeitgeber sozialversichert.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Vorteile eines Sabbaticals

Für Arbeitnehmer liegen die Vorteile eines Sabbatjahres auf der Hand: Sie können eine Pause vom oft stressigen Arbeitsalltag nehmen, um sich zu erholen, neue Eindrücke zu sammeln oder eine lange Reise zu unternehmen. Es ist auch möglich, sich während des Sabbaticals weiterzubilden oder einem eigenen Projekt nachzugehen – alles Dinge, die den Horizont erweitern und in der Regel dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer nach der Auszeit motiviert und mit neuer Energie zurück ins Unternehmen kommt.

Hier sind auch direkt die Vorteile für Unternehmen sichtbar: Sie verzichten zwar für eine Zeit auf wertvolle Mitarbeiter, können aber selbst davon profitieren, wenn dieser erholt und möglicherweise mit frischen Ideen zurück in den Arbeitsalltag kehrt. Auch einer Kündigung (an die Mitarbeiter, die sich eine Abwechslung wünschen, möglicherweise denken) oder einer stressbedingten Erkrankung (die eventuell droht und durch eine Auszeit abgewendet werden kann) kann ein Sabbatical vorbeugen. Es besteht aber natürlich die Gefahr, dass der Mitarbeiter durch den Abstand zum Unternehmen und die neuen Erfahrungen merkt, dass er sich beruflich verändern möchte und sich im Anschluss keine Rückkehr auf die neue Stelle wünscht.

Läuft jedoch alles nach Plan, entstehen für den Arbeitgeber durch das Sabbatical keine erhöhten Kosten. Er muss sich nur um eine Vertretung oder Umverteilung der Aufgaben während des Sabbatjahrs seines Mitarbeiters kümmern.

Versicherung während des Sabbaticals

Wie zuvor bei den verschiedenen Finanzierungsmodellen deutlich wurde: Ob jemand während des Sabbaticals weiterhin sozialversichert ist, hängt davon ab, wie das Sabbatical geplant wird. Handelt es sich um eine Freistellung, während der der Arbeitsvertrag ruht, dann ist der Arbeitnehmer auch für die Versicherung selbst verantwortlich. Bei allen anderen Modellen (Langzeitarbeitskonto, Gehaltsverzicht im Vorfeld, Sonderurlaub bis zu vier Wochen etc.) läuft der Arbeitsvertrag während des Sabbaticals weiter und der Arbeitnehmer ist weiterhin sozialversichert.

Braucht man für ein Sabbatical rechtliche Beratung?

Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld gut und fair absprechen, liegt der Gedanke an rechtliche Beratung vielleicht fern. Doch es kann sich lohnen, zur Planung des Sabbaticals einen Fachanwalt zu engagieren. Schließlich kann ein Sabbatical mehrere offene Fragen zurücklassen: Wie ist die Vergütung geregelt, wie ist es mit Kündigungsschutz während des Sabbaticals und auf welche genaue Stelle hat der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr Anspruch? Das sollte im Vorfeld geklärt werden und für Arbeitnehmer ist es sinnvoll, sich dabei durch einen Fachanwalt unterstützen zu lassen, um später keine unerwünschten Folgen zu spüren. Wenden Sie sich gerne an unsere Experten, wenn Sie einen kostenlose Erstberatung zum Thema wünschen.

Wir helfen Ihnen gerne

Unser Expertenteam aus dem Arbeitsrecht steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Die Erstberatung ist kostenlos.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

In aller Kürze

Gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical haben nur Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Alle anderen Arbeitnehmer können die Auszeit mit ihrem Arbeitgeber absprechen – Vorteile gibt es für beide Seiten.
Es gibt verschiedene Modelle. Beliebt ist die Variante, in der Arbeitnehmer im Vorfeld auf einen Teil des Gehalts verzichten und das angesparte Geld während ihres Sabbaticals ausbezahlt bekommen.
Das hängt davon ab, welches Modell Arbeitnehmer wählen: Bei einer unbezahlten Freistellung ruht der Arbeitsvertrag, man muss sich um die Versicherung somit selbst kümmern. Bei allen anderen Varianten läuft der Vertrag weiter, sodass Arbeitnehmer weiterhin sozialversichert sind.