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Gleitzeit im Arbeitsrecht

Frühaufsteher oder Morgenmuffel – egal welchem Typ ein Arbeitnehmer entspricht, beiden möchten Arbeitgebern mit dem Modell der Gleitzeit gerecht werden. Im Rahmen einer Kernarbeitszeit darf der Beschäftige frei über den Beginn und das Ende seiner täglichen Arbeit entscheiden, insofern er seine vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden erbringt. Arbeitsrechtliche Details und konkrete Inhalte einer Gleitzeit-Vereinbarung finden Sie hier.

In aller Kürze

Ein Arbeitnehmer kann frei darüber entscheiden, in welchem Zeitraum innerhalb einer Zeitspanne er seine Arbeitsstunden erbringt. In der Praxis kann er seinen Arbeitstag zwischen 8 und 10 Uhr am Morgen frei starten und entsprechend nach 8 Stunden wieder beenden.
Im Normalfall ist die Vereinbarung zur Gleitzeit entweder direkt für einen bestimmten Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag aufgeführt oder in der Betriebsvereinbarung des Unternehmens hinterlegt und allgemein für alle Mitarbeiter gültig.
Nein, Gleitzeit kann auch im Rahmen einer sogenannten Vertrauensarbeitszeit erfolgen. Hierbei vertraut der Arbeitgeber darauf, dass der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden auch erbringt. Gängig ist aber auch, Arbeitszeiten im Rahmen einer Zeiterfassung genau zu protokollieren. Dies obliegt der Entscheidung des Arbeitgebers.

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Was ist Gleitzeit genau?

Gleitzeit ist die Bezeichnung für ein Arbeitszeitenmodell, das Unternehmen für ihre Mitarbeiter einführen können. Dabei werden den Beschäftigten keine konkreten Start- und Endzeiten ihrer Arbeitstage vorgegeben, sondern die können darüber frei entscheiden.

Eingeschränkt wird diese Wahlfreiheit in der Regel von der sogenannten Kernarbeitszeit. Diese regelt, in welchem anteiligen Zeitraum die Arbeitszeit auf jeden Fall erbracht werden muss. Gerade im Falle der telefonischen Erreichbarkeit von Mitarbeitern möchte der Arbeitgeber so eine Zeitspanne garantieren, in der diese auch ermöglicht wird.

Die gängigsten Gleitzeitmodelle ermöglichen Mitarbeitern einen Arbeitsstart zwischen 7 und 11 Uhr, sowie einen Feierabendbeginn zwischen 15 und 19 Uhr. So wäre zwischen 11 und 15 Uhr im Zweifel immer jemand zu erreichen.

Vorteile der Gleitzeit

Die Vorteile der Gleitzeit liegen insbesondere im höheren Flexibilitätsgrad der Mitarbeiter und somit in der Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsplatzes. Außerdem folgt jeder Menschen einem bestimmten Chronotypen. Frühaufsteher sind morgens leistungsfähiger als zu später Stunde; bei Morgenmuffeln ist das umgekehrt. Der Arbeitgeber kann also damit rechnen, dass die Beschäftigen ihre Arbeitszeiten an ihre Leistungsbereiche anpassen. Gerade für Pendler birgt die Gleitzeit außerdem den Vorteil, dass sie sich der Verkehrssituation anpassen können und zum Beispiel asynchron zum Arbeitsbeginn vieler anderer Menschen ausrichten können.

Nachteile der Gleitzeit

Problematisch wird die Gleitzeit dann, wenn die Zusammenarbeit durch die asynchrone Anwesenheit zu sehr erschwert wird. In der deutlich kürzeren Zeit, die für beispielsweise Meetings zur Verfügung steht, kann es dann durchaus hektisch zugehen.

Für das Teamgefüge nachteilig kann Gleitzeit vor allem dann werden, wenn keine Zeiterfassung erfolgt. Dann folgt schnell der Fingerzeig auf Andere, die mutmaßliche ihre volle Arbeitszeit nicht erbringen und „immer“ zu spät anwesend sind oder zu früh verschwinden. Mitarbeiter sind hier in der Regel eigenverantwortlich, was auch zu enormem zwischenmenschlichen Konfliktpotential führen kann.

Welche Eckdaten sind bei Gleitzeit geregelt?

In einer sogenannten Gleitzeitvereinbarung zwischen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder zwischen der gesamten Arbeitnehmerschaft (innerhalb einer Betriebsvereinbarung) sind in der Regel folgende Eckdaten der Gleitzeit geregelt:

  • Gleitzeitrahmen (frühst- bzw. spätmöglichster Arbeitsbeginn und -ende)
  • Kernarbeitszeit (in der Anwesenheitspflicht besteht)
  • Tägliche/wöchentliche Höchstdauer der Arbeitszeit
  • Überstundenauf- und abbau
  • Gegebenenfalls: Möglichkeit zu Gleittagen

Was sind Gleittage?

 Einen noch höheren Grad an Flexibilität ermöglichen die sogenannten Gleittage, die in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag zusätzlich vereinbart sein können. Unter Umständen kann es dann für Arbeitnehmer möglich werden, an günstigen Tagen Überstunden aufzubauen und so angesammelte Überstunden als ganze Tage (Gleittage) abzubummeln. Aber Vorsicht: diese Möglichkeit bietet nicht jede Gleichzeit-Vereinbarung. Achten Sie daher auf die konkrete Ausgestaltung Ihrer Vereinbarung!

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