Eine Mitarbeiter-Neuregelung bei Amazon sorgt aktuell für medialen Wirbel: Denn eine durch den Betriebsrat genehmigte Regelung besagt, dass wenn die Kollegen krank sind, Amazon-Mitarbeitern die eigene Prämie gekürzt wird. Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen.

Der US-Versandhandelsgigant Amazon stand in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen seiner Arbeitsbedingungen in der Kritik. Nun gibt es erneut medialen Wirbel, denn Amazon führt für seine Mitarbeiter sogenannte Anwesenheitsprämie ein. Das heißt: Wer sich nicht krank meldet, bekommt am Ende des Jahres mehr Geld.

Ein Hauptgrund dafür dürfte der Fakt sein, dass der Krankenstand bei Amazon teilweise bei über 20 % liegt. Im Verhältnis dazu liegt der Bundesdurchschnitt lediglich bei 4%. Um diesem immensen Arbeitsausfall in den Logistikzentren entgegenzuwirken, gibt es für die Amazon-Mitarbeiter seit vergangenem Jahr die Anwesenheitsprämie. Zwar sind Anwesenheitsprämien im Arbeitsrecht grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. So wurde bei Daimler im Dezember 2016 eine entsprechende Betriebsvereinbarung von der Betriebsräte-Konferenz des Stuttgarter Konzerns beschlossen. Dort bekommt jeder Arbeitnehmer, der das ganze Jahr nicht ein einziges Mal fehlte, 200 Euro Bonus.

Doch anders als das arbeitsrechtlich nicht zu beanstande Prämiensystem bei Daimler, lässt das von Amazon entwickelte Prämiensystem aus juristischer Sicht aufhorchen. Denn die Verantwortlichen bei Amazon haben nicht, wie z.B. bei Daimler, eine individuelle Arbeitnehmerprämie ausgetüftelt, sondern eine gruppenbezogene Prämie.

Wie sieht die Prämienregelung bei Amazon konkret aus?

Im Rahmen einer aus mehreren Komponenten bestehenden Erfolgsprämie bekommen die Mitarbeiter – gruppenbezogen – mehr Geld, sofern sie sich seltener bis gar nicht krank melden. Die Höhe der Prämie ist dabei nach Krankheitstagen gestaffelt: Die Mitarbeiter, die keinen Tag im Monat wegen Krankheit fehlen, sind sogenannte Gold-Mitarbeiter. Fehlt der Mitarbeiter hingegen einen Tag, so bedeutet das Silberstatus und Bronzestatus erwirbt derjenige, der zwei Tage krank zuhause bleibt. Diesem System hat der Betriebsrat bereits an fünf der insgesamt neun Versandzentren, die Amazon in Deutschland unterhält, zugestimmt.

Brisant dabei ist die folgende ausschlaggebende Ergänzung: Das System wird an einen Gruppenbonus gekoppelt. Das heißt: Nicht nur die eigenen Krankheitstage zählen! Denn um die maximal mögliche Prämie von 10% des monatlichen Bruttogehaltes zu erhalten, kommt es nicht mehr nur auf die eigenen Fehlzeiten an, sondern vielmehr auch darauf, wie oft die Team-Kollegen erkrankten.

Amazons Gruppen-Anwesenheitsprämie bedeutet hohen Druck für Mitarbeiter

Ein unbeeinflussbarer Faktor für alle Mitarbeiter. Zudem wird ein immenser Druck auf die Angestellten erzeugt. Denn jeder, der sich krank meldet, gefährdet damit nicht nur seinen eigenen Bonus, sondern schwächt darüber hinaus auch den Wert, den seine Kollegen erreichen können. Entsprechend heftig fällt die Kritik an dem Konzept aus. Beklagt wird vor allem, dass durch einen Gruppenbonus die Mitarbeiter gegeneinander ausgespielt werden. Zumal ältere- oder chronisch Kranke-Mitarbeiter in dem System überhaupt nicht berücksichtigt werden. Mit dieser Gruppen-Anwesenheitsprämie wird eklatant der Umstand gefördert, dass Mitarbeiter krank zur Arbeit gehen und Krankheiten nicht richtig ausgeheilt werden.

Amazon sieht es anders

Amazon hat mittlerweile offiziell Stellung zu der Kritik bezogen. Bei der Prämie handele es sich „nur“ um einen Gruppenbonus. Die Gruppen wären abteilungsübergreifend gebildet worden und würden sich aus mehreren hundert Mitarbeitern zusammensetzen. Aus Sicht von Amazon heißt das: Sollte ein einzelner Arbeitnehmer krank sein, so fängt ihn die Gruppe wieder auf. Der Bonus wird dann zwar kleiner, aber nicht in dem Maße, wie es bei einer Prämie für einen einzelnen Mitarbeiter der Fall wäre.

Ziel des Bonusprogramms sei es, im Sinne der Arbeitssicherheit im Betrieb eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, so Amazon. Durch den gruppenbezogenen Anteil würde der Konzern eine Kultur des Zusammenhalts rund um das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern. Außerdem würde man so die Förderung der Teamarbeit vorantreiben. Amazons eigene Zielsetzung sei es, dass alle Teams jeden Monat die vollständige Auszahlung erhalten würden, selbst in Zeiten, in denen einzelne Mitarbeiter krank seien und nicht zur Arbeit kommen könnten. Dazu gehöre es auch, dass ein einzelner gesundheitlich angeschlagener Mitarbeiter zu Hause bleiben könne, um die Gruppe zu schützen. Wer nicht anwesend sei, erhalte dann dennoch den Gruppenanteil. Entgegen der im Raume stehenden Kritik komme auch niemand krank zur Arbeit, da würde sich, so der Amazon-Pressesprecher, der Konzern „ja ins eigene Bein schießen“.

Wie sieht es rechtlich aus?

Wir wollen die aktuelle Diskussion daher zum Anlass nehmen, das Ganze einmal aus juristischer Perspektive zu analysieren und rechtlich zu beurteilen. Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen zur aktuellen Diskussion.

Ist die Prämien-Regelung von Amazon rechtlich erlaubt?

Grundsätzlich ist das Kürzen von Sondervergütungen bei Krankheit per Gesetz erlaubt. Seit 1996 gibt es den § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). § 4a EntgFG lautet im Wortlaut:

  • 4a Entgeltfortzahlungsgesetz Kürzung von Sondervergütungen:

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Das heißt, dass ein Arbeitgeber Sondervergütungen zusätzlich zum Gehalt versprechen und diese bei Krankheit oder unfallbedingter Abwesenheit (nicht: Urlaub!) wieder kürzen darf. Im Detail gibt es dann eine Obergrenze, wie stark das Gehalt gekürzt werden darf – damit das Ganze rechtlich nicht ausartet. Diese Grenze wiederum hängt vom jeweiligen Gehalt des einzelnen Arbeitnehmers ab.

ABER: Diese Erlaubnis bezieht sich nur auf individuelle Sonderleistungen und individuelle Kürzungen. Sprich, sie betrifft nicht den konkreten Fall, dass Gruppen von Arbeitnehmern von Arbeitsleistung profitieren und ihre Vorteile bei Krankheit anderer Kollegen verlieren. Amazon kann sich damit meiner Ansicht nach nicht auf §4a EntgFG berufen. Andere rechtliche Grundlagen sehe ich nicht.

Darüber hinaus bin ich der Ansicht, dass es sittenwidrig ist und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§§ 138, 242 BGB) verstößt, einen Bonus von den Krankheitstagen anderer Kollegen abhängig zu machen.

Kann ich mich als Arbeitnehmer gegen eine solche Regelung wehren?

Ja, man kann sich dagegen wehren.  Einen Anspruch auf  gerichtliche Feststellung, ob die entsprechende Klausel wirksam ist oder nicht, hat der einzelne Arbeitnehmer zwar zunächst leider nicht, da es sich um eine Betriebsvereinbarung handelt. Doch Arbeitnehmer können sich dennoch erfolgreich zur Wehr setzen. Sollte einzelnen Arbeitnehmern am Ende des Jahres der volle Bonus nicht gezahlt werden, können sie auf die Leistung, also auf die Auszahlung der vollen Sondervergütung ohne den Abzug wegen der Krankheit eines Kollegen klagen. Je nachdem, wie die Vereinbarung über die Sondervergütung im Detail ausgestaltet ist, wird das Arbeitsgericht sie sodann vorab prüfen.

In Amazon-Fall geht es um eine Betriebsvereinbarung. Insofern kann das Gericht durchaus bei Prüfung der relevanten Klausel zu dem Ergebnis kommen, dass die Vereinbarung unwirksam ist.

Das Problem dabei ist: Je nachdem, wie die Klausel ausformuliert ist, kann sie entweder weiterhin zumindest teilweise gelten (§139 BGB, Teilnichtigkeit) oder aber sogar ganz nichtig sein. Sollte die Klausel teilweise nichtig sein, so dürfte der Teil, der die Gruppenregelung betrifft, nichtig sein. Die Konsequenz: Der Arbeitnehmer hätte Anspruch auf die komplette Sondervergütung! Anders hingegen wäre es, wenn die Klausel als insgesamt nichtig anzusehen ist. Denn dann hätten Arbeitnehmer zunächst überhaupt keinen Anspruch auf Zahlung der Sonderleistung. Doch das wäre nicht im Sinne des Klägers, also des Arbeitnehmers. Daher würde das Gericht in einem zweiten Schritt entscheiden, dass der Arbeitnehmer aus anderen Grundsätzen einen Anspruch auf Auszahlung der vollen Sonderleistung hat: Entweder aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz oder aus sog. betrieblicher Übung.

Was bezweckt Amazon damit?

Amazon selbst sagt: Ziel unseres Bonusprogramms ist, im Sinne der Arbeitssicherheit im Betrieb eine Kultur der Achtsamkeit und des Zusammenhalts rund um das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Sprich: Zusammen mit vielen anderen Maßnahmen ein Verhalten zu fördern, das Unfälle vermeidet.

Das klingt allerdings etwas schöngefärbt angesichts der in den letzten Jahren bekannt gewordenen Arbeitsumstände bei Amazon. Ich vermute, es geht auch darum, durch die Verstärkung des sozialen Drucks Arbeitnehmer davon abzuhalten, gefährlichen Tätigkeiten nachzugehen und nicht wegen jeder Kleinigkeit zuhause zu bleiben. Die Mitarbeiter werden sich damit gegenseitig überwachen. Damit erhöht sich der individuelle Druck auf Einzelne. Es wird eine Kultur des Mobbings und Sozialen Drucks etabliert, Mitarbeiter werden gegeneinander ausgespielt.

Warum entscheiden sich Unternehmen vermehrt für Anwesenheitsprämien?

Arbeitgeber sind in den letzten zwei Jahrzehnten mit einem deutlich erhöhten Krankheitsstand ihrer Mitarbeiter konfrontiert. Und oft wissen sie nicht, ob der krankgemeldete Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist oder nur einen Arzt als “guten Bekannten” einsetzt, um an eine Krankmeldung zu kommen. Manche Mitarbeiter entscheiden sich auch sehr schnell für eine Krankmeldung, etwa nach einer durchzechten Nacht oder einem kleineren „Wehwehchen“. Hier wäre ein Fernbleiben aber nicht notwendig, auch, weil niemand angesteckt werden kann.

Arbeitgeber lassen sich daher gern Lösungen einfallen, um den Krankenstand zu senken. Daher sind einige Arbeitgeber dazu übergegangen, eine Anwesenheitsprämie, also eine Sondervergütung für den Fall zu zahlen, dass ein Arbeitnehmer auch tatsächlich am Arbeitsplatz ist. Sollte er durch Krankheit fernbleiben, kann diese Sondervergütung dann eventuell wirksam durch das Arbeitsrecht gekürzt werden.

Können auch Arbeitnehmer von einer Anwesenheitsprämie profitieren?

Amazon will ja ein Verhalten fördern, das Unfälle vermeidet. Es soll also dazu führen, dass ich während der Arbeit mehr aufpasse, dass dem anderen nichts passiert. Ich kann mir aber nicht genau vorstellen, warum das notwendig ist und wie genau das funktionieren soll. Passt ein normaler Mensch nicht eh auf, andere nicht zu verletzen? Braucht es dazu überhaupt einen solchen Anreiz? Und überhaupt: Wie viel Prozent der krankheitsbedingten Ausfälle von Kollegen sind auf Arbeitsausfälle zurückzuführen und wie viele auf ganz normale Krankheiten wie Erkältungen?

Ein weiterer positiver Aspekt könnte darin gesehen werden, dass die tatsächliche Arbeitsleistung der Nicht-Kranken belohnt werden – Kollegen, die gesund sind und mehr Arbeit leisten, werden sozial mehr wertgeschätzt. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Kollegen, die unverschuldet krank sind, werden deshalb ggf. sozial abgewertet.

Abgesehen von dem psychischen Druck auf Einzelne durch ihre Kollegen, der durch das Unternehmen geradezu gefordert wird, wird mit einer Prämie gefördert, dass Menschen krank zu Arbeit gingen und Krankheiten nicht richtig ausgeheilt werden. Ältere Mitarbeiter oder chronisch Kranke werden darin überhaupt nicht berücksichtigt.

tsp/ahe


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