Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Anhörung im Bußgeldverfahren

In Deutschland (anders als in anderen europäischen Ländern) kann nur der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter eines Fahrzeugs für einen Verstoß im Straßenverkehr verantwortlich gemacht werden. Die Bußgeldbehörde muss diesen im Anschluss daran ausfindig machen. Aus diesem Grund wird dem Halter nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen zugestellt.

Der Anhörungsbogen ist vor allem dafür da, dem Fahrer die Gelegenheit zu geben, sich zum Verkehrsdelikt zu äußern. Er enthält alle wichtigen Informationen rund um den Tatbestand, wie z. B. Zeit und Ort des Verstoßes, die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Namen der Polizisten, die eventuell als Zeugen auftreten. Darüber hinaus werden Angaben zur Höhe des zu erwartenden Bußgeldes gemacht.

Alle Infos zum Zeugenfragebogen finden Sie hier.

YouTube-Video: Geblitzt? - Das solltest du wissen, bevor du den Anhörungsbogen ausfüllst! | WBS - Die Experten
YouTube-Video: Geblitzt? – Das solltest du wissen, bevor du den Anhörungsbogen ausfüllst! | WBS – Die Experten

Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, behalten Sie die Ruhe.

Meine Tipps lauten:

Ihren Familienmitgliedern oder Kollegen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und diese sind nicht verpflichtet, Auskünfte gegenüber der Polizei zu tätigen.

Machen Sie keine vorschnellen Angaben auf dem Anhörungsbogen!

Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.
Wir können Einblick in die Bußgeldakte fordern. Erst danach empfehle ich Ihnen zu entscheiden, welche Angaben Sie machen sollten.

In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Welche Auswirkungen hat der Anhörungsbogen

Der Vorwurf im Anhörungsbogen richtet sich in erster Linie immer zuerst an den Halter des PKWs mit dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Da die Bußgeldbehörde anhand des amtlichen Kennzeichens nur den Halter ermitteln kann, gilt er in der Regel als einziger Ansprechpartner und erhält somit auch den Anhörungsbogen.

Die Zusendung des Anhörungsbogens ist noch nicht die Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes. Diese erhalten Sie erst mit dem Bußgeldbescheid. Zudem unterbricht die Zusendung des Anhörungsbogens die Verjährungsfrist.

Das richtige Verhalten nach Zustellung des Anhörungsbogen

Wir raten unseren Mandanten dazu, keinerlei Angaben zu machen, sondern umgehend rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um etwaigen negativen Folgen vorzubeugen. Wichtige Fragen zum richtigen Verhalten nach Zustellung des Anhörungsbogens beantworten wir hier.

Wann kommt der Anhörungsbogen?

In der Regel bekommen Sie nach ein bis drei Wochen nach dem Verstoß Post von der Bußgeldbehörde. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Verjährungsregelungen, die bereits ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit greifen.

Beispiel eines Anhörungsbogens
Seite 1 eines Anhörungsbogens

Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?

Nein! Sie sind nicht verpflichtet den Bogen zurückzusenden. Der Anhörungsbogen ist nur dann zurückzusenden, wenn sie noch Pflichtangaben machen müssen, die der Behörde noch nicht bekannt sind. Pflichtangaben darauf sind lediglich die Angaben zu Ihrer Person. Angaben zur Sache können Sie immer verweigern, da Sie sich in diesem Fall nicht selbst beschuldigen müssen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Auch Angaben zum Täter, wenn nicht Sie die Verkehrswidrigkeit begangen haben, sind freiwillig. Schicken Sie den Anhörungsbogen nicht zurück, können jedoch weitergehende Auflagen eingeordnet wurden, wie z. B. einer Fahrtenbuchauflage oder der Vorladung aufs Polizeipräsidium. Vorsicht: Die absichtlich wahrheitswidrige Benennung einer Person als Fahrer ist, auch wenn eine Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt, als falsche Verdächtigung i.S.d. §164 Abs. 2 StGB strafbar. Die Falschaussage wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Ich habe keinen Anhörungsbogen erhalten

Wenn Sie keinen Anhörungsbogen erhalten haben, ist das kein Indiz dafür, dass Ihnen die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet wird. Die Behörde hat dann vielleicht schon anhand des Fotos oder Vorort festgestellt, dass Täter und Halter übereinstimmen und schickt im Anschluss direkt den Bußgelderlass.

Beispiel eines Anhörungsbogens
Seite 2 eines Anhörungsbogens

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht


Carsharing-Abschleppfall: Auf Carsharing-Parkplatz parken, kann teuer werden

  • 01.03.2024

Inhalt Carsharing-Parkplatz “besetzt” Autofahrerin muss Abschleppkosten tragen Sichern Sie sich eine kostenfreie Erstberatung von unseren Anwälten. Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen? Auch ohne eine kon­kre­te Be­hin­de­rung eines Car­sha­ring-Autos darf das Ord­nungs­amt ein pri­va­tes Auto, das un­be­rech­tigt auf einem Car­sha­ring-Park­platz parkt, kos­ten­pflich­tig ab­schlep­pen las­sen. Dies musste nun eine Frau vor […]

VG Düsseldorf zu LKW-Auflieger: Polizei durfte trotz aufgeklebter Nummer abschleppen

  • 21.02.2024

Inhalt Nummern am Auto helfen nur, wenn Verantwortlicher ersichtlich in der Nähe ist Sichern Sie sich eine kostenfreie Erstberatung von unseren Anwälten. Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen? Die Polizei ließ einen falsch geparkten LKW-Auflieger abschleppen – obwohl die Rufnummer des Eigentümers darauf gedruckt war. Der muss trotzdem für die […]

Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Alkohol am Steuer spricht für Unfallverursachung

  • 07.02.2024

Inhalt Nüchterner Fahrer hätte Situation gemeistert Fußgängerin muss sich Mitverschulden anrechnen lassen Sichern Sie sich eine kostenfreie Erstberatung von unseren Anwälten. Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen? Alkoholisiert ans Steuer setzen, kann Autofahrern zum Verhängnis werden. Dies gilt besonders dann, wenn ein nüchterner Fahrer die Situation hätte meistern können. Dies […]