Auch bei dem Herunterladen und Verbreiten von einem geschützten Film aus einer Tauschbörse im Internet muss infolge eines hohen Streitwertes mit einer kostspieligen Abmahnung oder Klage gerechnet werden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte sich ein Anschlussinhaber über eine Online- Tauschbörse einen Film auf den PC gezogen und diesen weiter verbreitet. Dabei wurde vom Rechtsinhaber die IP-Adresse seines Anschlusses ermittelt. Dieser erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen ihn. Dabei wurde ein Streitwert in Höhe von 10.000,- € zugrundegelegt.

Hiermit war der Betroffene aufgrund den damit verbundenen hohen Kosten für Schadensersatz/Rechtsverfolgung nicht einverstanden und legte gegen die Festsetzung des Streitwertes Beschwerde ein.

Das Landgericht Hamburg belehrte ihn eines Besseren. Nach Ansicht der Richter kann er sich über eine Festsetzung eines derart moderaten Streitwertes freuen. Und das, obwohl es sich nur um einen einzelnen Film gehandelt hat. Maßgeblich war dabei für die Richter, dass der Film erst vor kurzer Zeit veröffentlicht worden war. Solche Werke sind natürlich in Tauschbörsen besonders beliebt.

Beschluss des Landgerichtes Hamburg vom 09.12.2010 Az. 308 O 321/O

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