Jetzt haben die durchgeführten Online-Durchsuchungen womöglich ernsthafte juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen. Insbesondere die bayerische Piratenpartei und der Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union sollen eine Strafanzeige gestellt haben.

Wie man mehreren Medienberichten entnehmen kann, sind vor allem der bayerische Innenminister und der Präsident des bayerischen Landeskriminalamtes wegen der durchgeführten Online-Untersuchungen angezeigt worden. Nach Ansicht der Anzeigenden kommt wegen der Beschaffung und dem Einsatz des »Bayerntrojaners« eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften in Betracht.

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