Hat ein Reporter der Bild Zeitung den Schauspieler Ottfried Fischer zu einem Exklusiv-Interview genötigt? Hierüber muss jetzt neu entschieden werden.

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Bildnachweis: Justitia | dierk schaefer Judd | CC BY 2.0

Vorliegend geht es darum, ob ein Bild Reporter dem Schauspieler laut Anklage damit gedroht haben soll, dass er bei einer Verweigerung des Interviews ein unbefugt angefertigtes Sex-Video veröffentlichen werde. Dieses soll der Reporter für ein Info-Honorar erhalten haben. Das Amtsgericht München hatte deshalb den Bild-Reporter wegen Nötigung gem. § 240 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro verurteilt.

Doch hiergegen legten sowohl der Staatsanwalt als auch der Rechtsanwalt des beschuldigten Journalisten Berufung ein. Aufgrund dessen sprach das Landgericht München den Bild-Reporter frei. Gegen dieses Urteil legten die Staatsanwaltschaft sowie der betroffene Schauspieler Revision ein.

Daraufhin hob das Oberlandesgericht München den Freispruch auf. Die Richter begründeten das vor allem damit, dass die Begründung der Entscheidung Widersprüche enthalte. Darüber hinaus werde nicht die Einlassung des Beschuldigten aufgeführt. Schließlich werde nicht mitgeteilt, wie Zeugen auf Nachfragen reagiert hätten.

Die Folge ist, dass dieser Fall jetzt in der Vorinstanz neu aufgerollt werden muss. Denn das Oberlandesgericht kann hier als Revisionsgericht nur über Rechtsfragen entscheiden. Es kann aber keine eigenen Beweisaufnahmen durchführen. Soweit der Bild Reporter die Nötigung begangen hat, hat er dadurch zugleich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers auf erhebliche Weise verletzt. Denn so etwas ist nicht von der allgemeinen Pressefreiheit

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