NLM vergibt Drittsendezeiten bei RTL
17. Juni 2013
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat DCTP und AZ Media TV GmbH die Zulassung für die Drittsendezeiten im Programm von RTL erteilt.
Die DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH, die für die Programmformate Spiegel TV Magazin, 10 vor 11 und Stern TV verantwortlich zeichnet, hat dabei eine Zulassung für die erste Sendezeitschiene (105 Minuten pro Woche) erhalten. Die AZ Media TV GmbH hat die Zulassung für die zweite Sendezeitschiene (75 Minuten Pro Woche) erhalten. Beide Lizenzen haben eine Laufzeit vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2018, so die Meldung der NLM.
Nach § 26 Abs. 5 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist RTL aufgrund des Zuschaueranteils von über 10 % verpflichtet, Sendezeiten für unabhängige Dritte einzuräumen. Die NLM ist der Lizenzgeber von RTL und hatte im Juli 2012 die Sendezeitschienen neu ausgeschrieben.
Der Lizenzierung seien jeweils Vereinbarungen zwischen Haupt- und Drittsendezeitenveranstalter vorausgegangen, die insbesondere der Absicherung einer ausreichenden Finanzierung dienen, so die Meldung der NLM weiter. Auch in Bezug auf diese Vereinbarungen wurde das Benehmen mit der KEK hergestellt.
Im vergangenen Monat hatte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich festgestellt, dass der Privatsender Sat.1 weiterhin Drittsendezeiten zur Verfügung stellen müsse. Der Sender war der Ansicht, dass man nicht mehr Drittsendezeiten zur Verfügung stellen müsse, da man den für die Verpflichtung zu Drittsendezeiten erforderlichen Marktanteil von mindestens 10% nicht erreiche. Sowohl die LMK als auch die KEK gehen davon aus, dass der Marktanteil vom Beginn des Vergabeverfahrens im November 2011 entscheidend sei. Zu diesem Zeitpunkt hatte Sat.1 die Anforderungen erfüllt.
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