Während der letzten Tage ging ein Video des Youtubers ItsMarvin im Internet viral. Er filmte sich dabei, wie er mit anderen Personen ein verlassenes Krankenhaus in Büren bei Paderborn betrat und durchsuchte. In dem Video ist zu sehen, wie der Youtuber unter anderem frei zugängliche Patientenakten findet. Nun scheint die Stadt Büren gegen ItsMarvin wegen Hausfriedensbruchs vorzugehen. Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt auf, wie die Lage rechtlich zu bewerten ist.

Der Youtuber ItsMarvin ist dafür bekannt, dass er sich beim Entdecken so genannter Lost Places filmt und die Videos anschließend veröffentlicht. Der englische Begriff Lost Places steht für „vergessene oder verlassene Orte“. Meistens handelt es sich um Immobilien, an denen der Eigentümer aber auch die Allgemeinheit ihr Interesse verloren haben. Zur rechtlichen Einordnung seiner Video-Aktionen hat Rechtsanwalt Christian Solmecke mit ItsMarvin bereits ein gemeinsames Video gedreht. Ein aktuelles Video von ItsMarvin vom 30. 5. 2020 sorgte nun für besonders viel Aufmerksamkeit. Der Vlogger besucht darin das leerstehende St. Nikolaus-Hospital in Büren. Auf das leer stehende Gebäude sei er Mitte April durch eine Zuschauerin hingewiesen worden, so er. In dem Video ist zu sehen, wie der junge Mann das still gelegte Krankenhaus durch eine nicht abgeschlossene und beschädigte Eingangstür betritt. Gleich zu Beginn werden zahlreiche Patientenakten in sterilen, eisernen Regalen gefunden. Eine Akte wird beispielhaft herausgegriffen, um aufzuzeigen, dass die persönlichen Daten der ehemaligen Patienten hier frei zugänglich sind. Bei einer Nahaufnahme der Akte ist die Schrift darin jedoch verpixelt, die Daten des Betroffenen also unkenntlich gemacht.

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Stadt Büren erhebt offenbar Strafanzeige gegen ItsMarvin

Die Aktion löste nicht nur ein großes Echo im Internet aus, sondern rief auch die Stadt Büren auf den Plan. Auf der Internetseite der Stadt veröffentliche der Bürgermeister von Büren eine Stellungnahme.

Dieser ist zu entnehmen, dass sich das St. Nikolaus-Hospital bis Ende 2005 in kirchlicher Trägerschaft befand. Bis zu seiner Schließung 2010 war schließlich die Marseille Kliniken AG mit Sitz in Hamburg private Trägerin. Danach ging das Eigentum an dem Gebäude nach Angaben des Youtubers auf eine GmbH über, die jedoch Insolvenz anmelden musste. Die Eigentumsverhältnisse an dem Krankenhaus scheinen aktuell unklar.

In seiner Stellungnahme weist der Bürgermeister die „Verantwortung für die Abwicklung des Krankenhausbetriebes“ und damit den Umgang mit den Patientenakten von sich. Zudem will die Stadt Büren von der „weder sachgerechten noch datenschutzkonformen“ Aufbewahrung der Akten angeblich nichts gewusst haben. In der Stellungnahme heißt es weiter:

„Die Polizeibehörde hat zusätzlich eine Strafanzeige aufgenommen sowie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Strafanzeige hat sich die Stadt Büren ausdrücklich angeschlossen.“

Nachdem der Eigentümer nicht erreichbar war, habe die Stadt das verlassene Gebäude inzwischen abgesperrt. Die Räumlichkeiten, in denen sich die Patientenakten befinden, seien außerdem zusätzlich baulich gesichert worden.

ItsMarvin wegen Hausfriedensbruchs strafbar?

Ob der Youtuber sich nach seinem Ausflug in das verlassene Krankenhaus nun strafrechtlich wegen Hausfriedensbruchs verantworten muss, wird zurzeit heiß diskutiert. ItsMarvin selbst nahm mit einem weiteren Video vom 1. 6. 2020 zu einer möglichen Strafanzeige gegen ihn Stellung und kritisierte die Reaktion der Stadt Büren, die Schuld von sich zu weisen. Bisher hat der Youtuber jedoch laut eigenen Angaben keine polizeiliche Strafanzeige erhalten. Dürfte eine solche Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs denn gegen ihn erhoben werden?

Ob ein Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB vorliegt, wenn man einen Lost Place betritt, hängt zunächst einmal davon ab, ob dieser ein so genanntes befriedetes Besitztum darstellt. Darunter versteht man ein Gebäude, das äußerlich erkennbar vor beliebigem Betreten gesichert sein soll. Verbotstafeln oder rein symbolische Eingrenzungen (z.B. Pflastersteine) reichen hierfür nicht aus. Mauern, Zäune, Hecken hingegen schon. Die Einzäunung muss nicht einmal lückenlos sein oder den Zutritt wesentlich erschweren. Im Falle des St. Nikolaus-Hospitals Büren müsste untersucht werden, ob es Einzäunungen gab, die äußerlich erkennbar den Zutritt verhindern sollten. Allerdings waren die Eingangstüren des Krankenhauses nicht einmal abgeschlossen und standen laut Angaben von ItsMarvin sogar offen. Dass das Gebäude unter den Begriff des befriedeten Besitztums fällt, ist daher zu bezweifeln und das spräche schon gegen eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs.

Christian SolmeckeRechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE

Damit ein Hausfriedensbruch verwirklicht wird, muss der Täter zudem widerrechtlich in das Gebäude eindringen. Der Zutritt erfolgt widerrechtlich, wenn damit das Hausrecht des Berechtigten verletzt wird. Das Hausrecht hat inne, wer die tatsächliche Sachherrschaft über ein Grundstück oder Gebäude ausübt. Im Falle von Lost Places ist das im Zweifel der Eigentümer. Eigentümer des Gebäudes war hier nicht die Stadt Büren, sondern zuletzt die Marseille Kliniken AG, die bis 2010 noch Träger des Krankenhauses war. Inzwischen scheinen die Eigentumsverhältnisse wie gesagt unklar.

Weitere Voraussetzung für den Hausfriedensbruch ist, dass das Hausrecht durch das Betreten vorsätzlich verletzt wird. Der Täter muss es zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass er mit dem Betreten gegen den Willen des Eigentümers handelt. Auch das ist hier anzuzweifeln, denn ItsMarvin konnte aufgrund der offenen Tür schon nicht wissen, dass er etwas Verbotenes tat, als er das Krankenhaus betrat.

Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs kann grundsätzlich der Eigentümer, also der vom Hausfriedensbruch Betroffene, aber auch ein Zeuge erheben. Aus der Stellungnahme des Bürgermeisters geht nicht hervor, ob der Gebäudeeigentümer oder ein Zeuge Anzeige erstattet hat.  Die Stadt Büren kann sich jedenfalls auch als Nicht-Betroffene der Strafanzeige anschließen. Zu beachten ist dagegen, dass der Hausfriedensbruch als Straftat nur auf Antrag verfolgt wird. Der Strafantrag ist von ist der Strafanzeige, mit der die Behörden über die Straftat lediglich informiert werden, zu unterscheiden. Der aktuelle Eigentümer muss als Betroffener die Strafverfolgung beantragen, damit die Ermittlungen aufrechterhalten werden. Insgesamt ist eine Strafbarkeit des Youtubers wegen Hausfriedensbruchs jedoch eher abzulehnen und eine Strafanzeige verspricht wenig Erfolg.

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Eigentümer wegen Datenschutzverstoß haftbar?

Datenschutzrechtlich wirft die Aktion eine ganz andere Frage auf. Es ist zwar klar, dass ItsMarvin selbst keinen Datenschutzverstoß beging, denn er veröffentlichte keine fremden Gesundheitsdaten in seinem Video. Was aber droht der Gebäudeeigentümerin und für die Verarbeitung der Patientendaten Verantwortlichen, da sie die Daten zahlreicher Patienten nicht vor einem unbefugten Zugriff sicherte?

Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spricht in Art. 4 Nr. 12 DSGVO von der „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“, wenn die Sicherheit gespeicherter Daten in der Weise verletzt wird, dass sie zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Hier wurden zahlreiche Patientenakten mit sensiblen Gesundheitsdaten in dem unverschlossenen leerstehenden Krankenhausgebäude liegen gelassen und haben den Zugang Unbefugter problemlos ermöglicht. Solche Datenpannen müssen nach Art. 33 DSGVO grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet werden. „Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, muss nach Art. 34 DSGVO zudem die von der Verletzung betroffene Person unverzüglich benachrichtigt werden“. Unterbleibt eine solche Meldung oder Benachrichtigung, droht dem für die Verletzung Verantwortlichen nach Art. 83 Abs. 4a DSGVO eine Geldbuße von bis zu 10 Millionen Euro. Wer die unsachgemäße Aufbewahrung der Patientenakten hier zu verantworten hatte, für den könnte es also teuer werden.

Christian SolmeckeRechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE

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