Die GEMA verlangt von den Betreibern des Aachener Weihnachtsmarktes Gebühren für das Abspielen von Weihnachtsmusik in Höhe von 12000 €.

RA Christian Solmecke erklärt, wie es zu solchen Forderungen kommt und wie damit umzugehen ist.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

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