Die Justizminister der Länder wollen prüfen, ob die Polizei in Zukunft auch beim Online-Netzwerk Facebook auf Verbrecherjagd gehen kann.

datenschutz bei Facebook
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Eine Entscheidung gibt es noch nicht. Allerding wird der Unmut nach einer Grundsatzentscheidung in den einzelnen Ländern immer lauter. Nach Ansicht des Hessischen Justizministers und Chef der Justizministerkonferenz,  Hahn (FDP) habe sich das Informationshandeln vieler Menschen gerade der jüngeren Generation, geändert. Diese seien gerade über die Netzwerke wie Facebook besser zu erreichen. Er verweist auf die Erfolge, die ein Pilotprojekt in Hannover gebracht hat. Dort bittet die Polizei in Hannover Internetnutzer seit längerem über einen eigenen Facebook-Auftritt um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen. Damit konnten in den ersten sechs Monaten acht Straftaten mit Hilfe von Facebook-Aufrufen aufgeklärt werden. „Deshalb halte ich es für sinnvoll, den Ermittlern die Möglichkeit der Fahndung über eine eigene Facebookseite einzuräumen.“ Das erhöhe die Chance, nach Straftaten an sachdienliche Hinweise zu kommen. „Wir legen den Behörden sozusagen einen weiteren Schraubenschlüssel in den Werkzeugkasten.“

In  Thüringen dagegen, gehen bislang die Meinungen auseinander. Die Gewerkschaft der Polizei  (DdP) und das Justizministerium sind einer stärkeren Nutzung sozialer Netzwerke zur Verbrecherbekämpfung aufgeschlossen. Während bei Landesschutzbeauftragten und dem Innenministerium Zweifel herrschen, halten die Linke-Landtagsfraktion die Facebook-Fahndung sogar für unverantwortlich.

Weiterhin sei es ein immenses Problem, dass Facebook bislang sich nicht in die Karten schauen lasse und die Server im Ausland stünden, daher könne die Sicherheit der Daten weder gewährleistet noch kontrolliert werden, so Lutz Hasse (Datenschutzbeauftragter Thüringens). Die Fahndung müsse also auf einem eigenen Server der Polizei stehen und es dürfen auch keine personenbezogenen Daten eingestellt werden. Der GdP-Landesvorsitzende Marko Grosa sprach von “fadenscheinigen datenschutzrechtlichen Gründen”, mit denen die Facebook-Fahndung verhindert werden solle.

Der Strafrechtsausschuss der Ministerrunde soll nun prüfen, wie eine Umsetzung möglich wäre – technisch und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben und rechtsstaatlicher Grundsätze. Der Ausschuss soll einen Bericht vorlegen, und bei dem nächsten Treffen der Ressortchefs kommt das Thema erneut auf den Tisch.

Hahn äußerte sich zuversichtlich, dass es in den nächsten Monaten eine Einigung gibt. Schließlich hätten auch Polizei und Staatsanwaltschaften den Wunsch nach neuen Fahndungsmöglichkeiten.

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