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Sind Aufhebungsverträge und Auflösungsverträge dasselbe?

Nein, Auflösungsverträge und Aufhebungsverträge sind nicht das gleiche. Als Aufhebungsvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen wird, um das bestehende Arbeitsverhältnis aufzuheben. Ein Aufhebungsvertrag wird meistens einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und klärt die Modalitäten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie z.B. eine mögliche Abfindung, weitere Urlaubsansprüche, den Zeitpunkt der Beendigung oder eine Freistellung.

Der Auflösungsvertrag gilt eine Vereinbarung, die zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft geschlossen wird, um die Gesellschaft aufzulösen. Der Auflösungsvertrag ist in der Lage verschiedene Modalitäten zu regeln, wie beispielsweise die Vermögensaufteilung der Gesellschaft oder die Kündigung der Mitarbeiter.

Kurz gesagt, der Aufhebungsvertrag und der Auflösungsvertrag sind sehr unterschiedliche Verträge, die für unterschiedliche Zwecke gebraucht werden.

Wenn Sie eine Beratung für einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten