BIU begrüßt geplante Jugendschutz-Novellierung
23. April 2012
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) hat die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angekündigte Novelle des Jugendschutzgesetzes begrüßt.
In einer Meldung des BIU sagte Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk: „Ich hoffe, dass wir damit auf dem Weg sind, eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden, die der Logik des grenzenlosen Internets und damit den Verbrauchern wie den Inhalte-Anbietern gerecht wird.“
Das BMFSFJ hatte angekündigt, das Jugendschutzgesetz insofern zu novellieren, dass Anbieter von online vertriebenen Computerspielen eine Alterskennzeichnung bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) beantragen können. Mit diesem USK-Rating wäre eine Rechtssicherheit gegeben. Im Gegensatz zu regulären Computer- und Videospielen, die über das Jugendschutzgesetz reguliert werden, gibt es für Online-Spiele keine rechtsichere Kennzeichen, so die Meldung der BIU weiter
„Die Klarstellung, welche gesetzlichen Grundlagen für online vertriebene Spiele greifen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Wir benötigen einen funktionierenden Jugendschutz, der über die Grenzen von Deutschland hinaus im internationalen Kontext bestehen kann und die zunehmende Verschmelzung von On- und Offline widerspiegelt“, so Schenk weiter.
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