Durch den Lockdown war es monatelang nicht möglich verschiedenen Sportangeboten nachzugehen. Viele Fitnessstudios haben trotzdem weiterhin die Mitgliedsbeiträge eingezogen und verweisen bei Rückforderungen auf eine kostenlose Verlängerung des Vertrags, um die Zeit der Schließung. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das unzulässig ist. Fordern Sie jetzt mit unserem Musterschreiben Ihre Beiträge aus den Lockdown-Monaten zurück!

Grundsätzlich gilt, dass keine Gegenleistung ohne Leistung erbracht werden muss. Das heißt, wenn die Studios nicht öffnen und damit ihre Leistungen anbieten, entfällt auch der Anspruch auf Zahlung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Entscheidung bestätigt (Urt. v. 04.05.2022, Az. XII ZR 64/21)

Für viele Kunden kam es in den letzten Wochen und Monaten trotzdem zu viel Ärger. Viele Fitnessstudios verweigern Rückzahlungen von bereits eingezogenen Mitgliedbeiträgen. Zudem bieten die meisten eine Aussetzung des Vertrages nur in der Form an, dass sich der Vertrag durch die ausgesetzten Monate automatisch verlängern soll – das möchte aber natürlich nicht jeder. Die Möglichkeit zur Vertragspausierung muss individuell vereinbart werden, also jedes Mitglied muss dies selbst beantragen, wenn es dies möchte und auch möchte, dass die ausgesetzten Monate dann später nachgeholt werden.

So hilft Ihnen WBS:

Sind Sie auch Mitglied eines Fitnessstudios, das Ihnen nur Gutscheine und Vertragsverlängerungen anbietet? Wir können Ihnen helfen, Ihre Beiträge aus den letzten Monaten von ihrem Fitness-Studio zurückzubekommen! Und zwar ohne eine unerwünschte Vertragsverlängerung. Dafür können Sie von uns ein anwaltlich erstelltes Musterschreiben erwerben, das mit wenigen Klicks auf Ihre individuelle Situation angepasst wird.

Unser Musterformular

Jetzt Mitgliedbeiträge von Ihrem Fitnessstudio zurückerhalten! Nutzen Sie dazu gerne unser für Sie aufgesetztes Formular. Klicken Sie einfach auf den nachstehenden Button und fordern Sie jetzt Ihre Beiträge zurück:

Wir sind bekannt aus

Immer auf dem neusten Stand bleiben!

Aktuelle Urteile und Neuigkeiten aus der Welt des Rechts, verständlich und kompetent erläutert. Dazu hilfreiche Verbrauchertipps und die neuesten Videos von unserem YouTube-Channel. Das alles gibt es jede Woche in unseren Rechts-News.

Jetzt abonnieren!

Anspruch auf Rückzahlung

Die Fitnessstudios wurden kreativ, als es darum ging Rückzahlungen zu verhindern. Es wurde beispielsweise versucht Gutscheine über Trainingszeit zu verteilen, um kein Geld erstatten zu müssen. Der BGH hat in seinem Urteil aber eindeutig klargestellt, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge besteht. Jetzt gibt es für die Fitnessstudios keinen Weg mehr drum herum.

Eine einseitige Vertragsanpassung, die den Vertrag verlängert, kann nicht anstelle einer Beitragsrückzahlung vom Fitnessstudio festgelegt werden. Sie können daher einfach mit unserem Musterschreiben Ihr Geld zurückfordern. Als McFit-Kunde erhalten Sie außerdem ein Schreiben dazu, um den kürzlichen Beitragserhöhungen für die restliche Laufzeit des Vertrags zu widersprechen.

Rückforderung auch bei Gutscheinen

Seit dem 20. Mai 2020 hatten die Fitnessstudios auch die Möglichkeit Wertgutscheine auszustellen, statt die Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen. Diese Möglichkeit ist allerdings gemäß Artikel 240 § 5 Abs. 5 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) befristet gewesen. Wenn der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wurde, kann der Wert herausverlangt werden.

Das Geld für die Schließungszeiträume kann daher auch bei einem ausgestellten Gutschein herausverlangt werden, wenn er noch nicht eingelöst wurde. Eine Pflicht zur Einlösung gibt es nicht und die Fitnessstudios können Sie ebenfalls nicht dazu zwingen, den Gutschein für eine Vertragsverlängerung einzusetzen.

Sie dürfen den Vertrag zu Ihrem vereinbarten Kündigungstermin verlassen und müssen keine weiteren Beiträge zahlen.

Geld zurück, Schadensersatz oder Vertrag ungültig?

Häufig fühlen Verbraucher sich hilflos, wenn Ihnen Ungerechtigkeiten widerfahren. Mittels unserer Online-Checks prüfen wir Ihren Anspruch auf Schadensersatz, Kostenerstattung oder Widerruf eines Vertrages. Sollten Sie eine der Fragen auf der folgenden Seite mit „JA“ beantworten können, starten Sie den Online Check.