Nach der Durchsuchung der Redaktionsräume der Berliner Morgenpost geht die Zeitung nun juristisch gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft vor.

In der vergangenen Woche hatten Beamte der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts die Privatwohnung und den Arbeitsplatz eines Chefreporters der Berliner Morgenpost durchsucht, so die Meldung der Berliner Morgenpost. Dem Reporter wurde vorgeworfen, er habe einen Polizeibeamten bestochen.

Durchsuchung “unverhältnismäßig”

Der Chefredakteur der Berliner Morgenpost, Carsten Erdmann, sagte dazu: “Die Durchsuchung in der Redaktion ist grob unverhältnismäßig und rechtswidrig.”

Auch Cornelia Haß, die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, kritisierte die Durchsuchungen als “vollkommen unverhältnismäßig” und offenbar rechtswidrigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit sowie das Redaktionsgeheimnis, so die Meldung der dju.

Die Pressefreiheit und der Schutz des Redaktionsgeheimnisses seien unveräußerbare Rechtsgüter, nur so könne die Sicherheit von Informanten und eine unabhängige Presse gewährleistet werden.

Die Berliner Morgenpost hat in einem Artikel in eigener Sache die Vorwürfe der Bestechung entschieden zurückgewiesen. Ein Reporter habe einen Sicherheitsexperten des LKA engagiert, damit dieser ihn bei einer Recherchereise in Sachen Kinderprostitution nach Amsterdam begleitet, um so Sicherheitsstandards einzuhalten. Der LKA-Beamte habe dies in seiner Freizeit getan und dafür eine Tagessatz von 500 Euro erhalten, so die Angaben der Berliner Morgenpost. Zusammen mit Flugtickets, Mietwagen und Hotel sei man auf eine Gesamtsumme von gut 3000 Euro gekommen. Die Staatsanwaltschaft hingegen schien bei der Fahrt nach Amsterdam von einer Vergnügungsreise ausgegangen zu sein und habe daraus den Vorwurf der Bestechung abgeleitet, so die Meldung der Berliner Morgenpost weiter.

Der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux, sagte gegenüber der “Berliner Zeitung”: “Die Staatsanwaltschaft durchsucht hier aus einem nichtigen Anlass Wohnung und Büro eines Journalisten. Eine Bestechungstat scheint fernliegend, da die Gegenleistung klar im Auftrag des Bodyguards liegt. Es entsteht der Eindruck, als würde die Staatsanwaltschaft Journalisten, die brisante Informationen haben, damit gezielt abschrecken wollen. Alles in allem scheinen die Nerven wegen der verratenen Rocker-Razzia blank zu liegen.”
 
Sehen Sie zum Thema Äußerungsrecht & Presserecht auch unseren YouTube Beitrag: