Neuerdings fordert ein Betrüger wegen eines angeblichen Gewinns bei einem Gewinnspiel Vorkasse per Ukash. Dies soll geschehen, sobald sich telefonisch eine „Frau Schmidt“ meldet. Diese soll angeblich bei der Kanzlei Alexandra Braun in Hamburg arbeiten. Doch bei „Frau Schmidt“ handelt es sich um ein Fake. Sie hat nichts mit dieser Kanzlei zu tun.

 

 

Auf der Webseite von der Rechtsanwältin Alexandra Braun findet sich hierzu die folgende Erklärung:

„In den letzten Tagen sind bei der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun in Hamburg zahlreiche Anrufe von Personen eingegangen, die bei einem Gewinnspiel gewonnen haben sollen.

Die Anrufer teilten mit, dass sie von einer „Frau Schmidt“ angerufen worden seien. Diese habe sich als Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun in Hamburg ausgegeben. Die Kanzlei Alexandra Braun sei damit beauftragt worden, das Gewinnspiel abzuwickeln.

Den Angerufenen wurde mitgeteilt, dass sie einen Betrag von 48.000,00 Euro gewonnen hätten. Um diesen Betrag zu erhalten, seien Anwalts- und Notarkosten in Höhe von 250,00 Euro mittels einer sogenannten Ukash-Karte zu zahlen. Diese Karte erhalte man an Tankstellen und man solle bei einem erneuten Anruf durch „Frau Schmidt“ den auf der Ukash-Karte abgedruckten Code mitteilen.

Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun hat mit der Abwicklung eines solchen Gewinnspiels nichts zu tun, eine Frau Schmidt ist in der Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Braun nicht bekannt. Der Name von Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun wird ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis verwendet.

Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Angerufene Personen sollten auf keinen Fall den Anweisungen folgen und insbesondere keine Ukash-Karte erwerben.“

Fazit:

Wenn die Auszahlung eines angeblichen Gewinns angeblich nur bei Zahlung eines Betrages per Vorkasse erfolgt, sollten Sie als Verbraucher stets misstrauisch werden und nicht zahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese über eine ungewöhnliche Bezahlweise – etwa per Ukash-Karte oder Paysafecard erfolgen soll. Diese anonymen Zahlungsmethoden zeichnen sich dadurch aus, dass der Adressat der Zahlung seine Identität nicht preisgeben muss. Von daher können die Opfer nicht das Geld zurückfordern.

Etwas Ähnliches gibt es seit einiger Zeit auch im Bereich der Filesharing-Abmahnungen. Dort werden Fake-Abmahnungen verschickt, die angeblich von einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei stammen. In Wirklichkeit handelt es sich um skrupellose Abzocker, die mit der genannten Kanzlei nichts zu tun haben.

Als Opfer sollten Sie sich unbedingt an eine Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Diese können prüfen, inwieweit die Identität des Betrügers durch eine Strafanzeige aufgedeckt werden kann und das Geld dann durch einen Mahnbescheid oder eine Klage zurückgefordert werden kann. Auf Wunsch stehen wir dazu gerne zu Ihrer Verfügung.