Im Raum Bayern wurde eine neue Masche des Telefonbetruges festgestellt. Ein männlicher Anrufer meldete sich telefonisch bei einer älteren Dame, gab sich als Rechtsanwalt einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei aus und teilte mit, mit der Eintreibung einer Forderung aus einem `win win Lottospiel` beauftragt zu sein.

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Der älteren Dame wurde vorgeworfen, die Gebühren für eine Lotteriefirma über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren nicht bezahlt zu haben. Der angebliche Rechtsanwalt, der unter falschem Namen agierte, drohte insbesondere damit, dass im Fall einer erneuten Zahlungsweigerung, die Forderung gerichtlich geltend gemacht werde und weitere erhebliche Kosten auf sie zukommen würden. Er bedrängte die ältere Dame mit Vorwürfen und Drohungen. Weiter gab er an, sie könne die gerichtliche Eintreibung jedoch –dies habe er mit dem Geschäftsführer von win win besprochen- noch abwenden, wenn sie unverzüglich, also noch am gleichen Tag den geforderten Betrag in Höhe von fast EUR 3.000 mit Hilfe eines Western-Union-Geldtransfers an den Geschäftsführer von win win überweisen würde. Durch die Western-Union-Zahlung würde der Betrag noch am gleichen Tag beim Empfänger eingehen und die Sache sei sodann erledigt. Auch sagte er ihr zu, sich nach Eingang des geforderten Betrages erneut zu melden und den Zahlungseingang zu bestätigen.

Vor derartigen Anrufen wird auch von den Verbraucherzentralen gewarnt. Die Häufigkeit solcher Anrufe nehme zu. Die Varianten der Telefonabzocke sind sehr vielfältig. Betrugsopfer sind vornehmlich ältere Menschen. Insbesondere würden die Anrufer immer aggressiver vorgehen, um damit ihr `Opfer` unter Druck zu setzen. Insbesondere vor der in dem vorliegenden Fall geforderten Zahlungsart ist zu warnen, da der Betrag nicht, wie bei Zahlungsüberweisungen üblich, zurückgebucht werden kann.